Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss BV-GV/2016-0220 wurde der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 ff. Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Wohnungsbau Gartenstraße“, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zum o.g. Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Bebauungsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand Februar 2016)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |