Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß § 18 Brandenburgische Kommunalverfassung sind in amtsfreien Gemeinden die Gleichstellungsbeauftragten durch die Gemeindevertretung zu benennen. Durch Langzeiterkrankung der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten ist die Benennung eines Ersatzes vorzunehmen. Da Gleichstellungsbeauftragte der hauptamtlichen Bürgermeisterin unmittelbar unterstellt sind, wird vorgeschlagen, Frau Irene Schüler Sachbearbeiterin Organisation/ zentrale Steuerung mit der Wahrnehmung der Aufgabe zu beauftragen.
Gesetzliche Grundlagen § 18BbgKVerf.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt Frau Irene Schüler als Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Wandlitz zu benennen.
Anlagen: keine
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