Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0218  

 
 
Betreff: Benennung der/des Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.04.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.04.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Gemäß § 18 Brandenburgische Kommunalverfassung sind in amtsfreien Gemeinden die Gleichstellungsbeauftragten durch die Gemeindevertretung zu benennen.

Durch Langzeiterkrankung der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten ist die Benennung eines Ersatzes vorzunehmen.

Da Gleichstellungsbeauftragte der hauptamtlichen Bürgermeisterin unmittelbar unterstellt sind, wird vorgeschlagen, Frau Irene Schüler Sachbearbeiterin Organisation/ zentrale Steuerung mit der Wahrnehmung der Aufgabe zu beauftragen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 18BbgKVerf.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:      Nein

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt Frau Irene Schüler als Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Wandlitz zu benennen.

 

 


Anlagen: keine