Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Wandlitzer Felix Graf v. Luckner Marine Historik Sport Club 2001 e. V. hat im Rahmen der Investitionsförderung einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Errichtung eines behindertengerechten WC gestellt. Gemäß Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung können für investive Zuschüsse bis zu 50 % der Gesamtkosten in Höhe von max. 100 T€ gewährt werden. Das WC der Vereinssportstätte befindet sich in der ca. 200 m entfernten Dachsbaude. Das Vereinsgebäude selbst verfügt über keine sanitäre Einrichtung. Um Menschen mit Handicap Sport in den Vereinsräumen zu ermöglichen, wird eine Sanitäreinrichtung im Vereinsgebäude benötigt.
Gesetzliche Grundlagen § 28 der BbgKVerf. Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Investitionsförderung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Bereitstellung eines Investitionszuschusses in Höhe von 2.500,00 € an den Wandlitzer Graf v. Luckner MHSC 2001 e. V.
Anlagen: Antragsunterlagen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||