Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zum Bebauungsplan „Prenzlauer Chaussee/ Wensickendorfer Chaussee“ zur Errichtung einer Verkaufs- und Ausstellungsfläche außerhalb der Baugrenze auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Wensickendorfer Chaussee 3, Flur 2, Flurstücke 259/5, 260/4, 1057 vor. Beabsichtigt ist die Überschreitung der festgelegten Baugrenze, die bei diesem Grundstück bei einer Tiefe von 10 Metern zur Grundstücksgrenze liegt. Der Antragsteller möchte dort eine Verkaufs- und Ausstellungsfläche von 278 m² errichten (siehe Antragsunterlagen). Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4 (gesamt 0,6). Geplant ist mit der Erweiterung der Verkaufs- und Ausstellungsfläche eine GRZ von 0,5 (gesamt 0,75). Die Überschreitung der Baugrenze wird mit einer starken Reduzierung des zu nutzenden Grundstücks begründet. Die Überschreitung der GRZ geht zwar aus den beantragten Verkaufs.- und Ausstellungsflächen hervor, diese werden aber nicht flächendeckend mit Ausstellungsstücken belegt. Dem Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze und der GRZ kann stattgegeben werden. Die Errichtung einer Verkaufs- und Ausstellungsfläche auf dem nichtüberbaubarem Grundstücksteil (vor der Baugrenze) ist städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Dieser Beschluss ist an die jetzige Nutzung (Verkaufs- und Ausstellungsplatz für Holzelemente) gebunden und nicht auf andere Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes übertragbar.
Anlagen:
- Flurkartenauszug - Antragsunterlagen (4 Seite)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||