Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2015-0104  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee/ Wensickendorfer Chaussee"
Gemarkung Wandlitz, Flur 2, Flurstücke 259/5, 260/4, 1057
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
12.01.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.01.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
08.02.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug
Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zum Bebauungsplan „Prenzlauer Chaussee/ Wensickendorfer Chaussee“ zur Errichtung einer Verkaufs- und Ausstellungsfläche außerhalb der Baugrenze auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Wensickendorfer Chaussee 3, Flur 2, Flurstücke 259/5, 260/4, 1057 vor.

Beabsichtigt ist die Überschreitung der festgelegten Baugrenze, die bei diesem Grundstück bei einer Tiefe von 10 Metern zur Grundstücksgrenze liegt.

Der Antragsteller möchte dort eine Verkaufs- und Ausstellungsfläche von 278 m² errichten (siehe Antragsunterlagen).

Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4 (gesamt 0,6). Geplant ist mit der Erweiterung der Verkaufs- und Ausstellungsfläche eine GRZ von 0,5 (gesamt 0,75).

Die Überschreitung der Baugrenze wird mit einer starken Reduzierung des zu nutzenden Grundstücks begründet. Die Überschreitung der GRZ geht zwar aus den beantragten Verkaufs.- und Ausstellungsflächen hervor, diese werden aber nicht flächendeckend mit Ausstellungsstücken belegt.

Dem Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze und der GRZ kann stattgegeben werden. Die Errichtung einer Verkaufs- und Ausstellungsfläche auf dem nichtüberbaubarem Grundstücksteil (vor der Baugrenze) ist städtebaulich vertretbar.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 29 ff Baugesetzbuch

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze durch eine Verkaufs- und Ausstellungsfläche zu zustimmen.
  2. Der GRZ Überschreitung durch die zusätzliche Verkaufs- und Ausstellungsfläche zu zustimmen.

 

Dieser Beschluss ist an die jetzige Nutzung (Verkaufs- und Ausstellungsplatz für Holzelemente) gebunden und nicht auf andere Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes übertragbar.

 

 


Anlagen:

 

-          Flurkartenauszug

-          Antragsunterlagen (4 Seite)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (95 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (360 KB)