Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Entgeltordnung für kommunale Einrichtungen regelt u.a. die Nutzung der Mehrzweck- und Sporthallen und damit verbunden die Erhebung von Nutzungsentgelt und Kaution. Die Entgelte richten sich nach der Größe der Halle und danach ob eine außerschulische oder gewerbliche Nutzung vereinbart ist. Zusätzlich dazu wird eine Kaution fällig, die die unterschiedliche Nutzung berücksichtigt.
Vom Grundsatz her, ist eine Kaution für jede Nutzung zu erheben.
Mit den Sportvereinen wird eine jährliche Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die Kaution wird entsprechend der Entgeltordnung festgesetzt und einmalig erhoben. Kommt es im laufenden Jahr zu weiteren Nutzungen außerhalb des Vertrages ist neben dem Entgelt wieder eine Kaution zu hinterlegen.
Es wird vorgeschlagen, zukünftig auf die Erhebung einer weiteren Kaution im laufenden Kalenderjahr für die außerschulische Nutzung zu verzichten, wenn die bisherige regelmäßige Nutzung keinen Anlass zu Beschwerden gab.
Die Änderung betrifft den § 1, Abs. 7.
Gesetzliche Grundlagen
§28, Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf. Entgeltordnung für kommunale Einrichtungen der Gemeinde Wandlitz,
Finanzielle Auswirkungen:Nein, da die Kaution bei sachgerechter Nutzung zurückgezahlt wird.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 7. Änderung der Entgeltordnung für kommunale Einrichtungen.
Anlagen: 7. Änderung der Entgeltordnung
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