Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2015-0031  

 
 
Betreff: Zuschüsse an Vereine und Verbände OT Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:HA44
Federführend:KM_Kulturamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Entscheidung
12.01.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen geändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
A1 Hauptausschuss Entscheidung

Begründung / Erläuterung

Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Stolzenhagen insgesamt 7.211,00 € (Produktkonto 28110.531802) zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung.

Die Ehrung von Altersjubiläen (ab dem 70. Lebensjahr alle 5 Jahre, ab dem 90. Lebensjahr jährlich) in Höhe von je 10,00 € pro Jubilar wurde aus den Mitteln des Ortsbeirates herausgelöst. Diese Mittel stehen unter dem Produktkonto 28110.531801 zur Verfügung.

Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.

 

Nachfolgende Anträge liegen vor:

 

Verein

Beantragte Förderung

Verwendungszweck

Volkschor Stolzenhagen bei Wandlitz e. V.

3.000,00

Transportkosten und Honorar Chorleiter

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 46 Abs. 4 BbgKVerf.

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

7.211,00

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2016

28110.531802

 

7.211,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Gemäß Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000 € überschritten werden, entscheidet der A 1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A 5.

 

Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:

 

Verein

Bean-tragte Förde-rung in €

Verwendungszweck

Be-schluss/

Empfeh-lung OB

Empfeh-

lung A5

für A 1

Be-

schluss A 1

Volkschor Stolzenhagen bei Wandlitz

e. V.

3.000,00

Transportkosten und Honorar Chorleiter

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

keine