Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß der Richtlinie zur Einwerbung und Verwendung von Spenden und Sponsoring der Gemeinde Wandlitz muss bei einem Betrag über 5.000 € die Genehmigung der Gemeindevertretung eingeholt werden. Nach der Richtlinie ist zu prüfen, ob der Sponsor an einem Vergabeverfahren mit der Verwaltung beteiligt ist.
Das ist hier nicht der Fall.
Zwischen der NEB AG und der Gemeinde Wandlitz wurde eine Sponsorenvereinbarung abgeschlossen und vereinbart, dass die NEB im Zusammenhang mit dem 1. Wandlitzer Herbstleuchten zweckgebunden finanzielle Mittel für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug dazu, verpflichtet sich die Gemeinde das Firmenlogo/Firmennamen an geeigneter Stelle gut sichtbar zu platzieren und in der Werbung für das Event auf Flyern, Plakaten, auf der Internetseite der Gemeinde und in Pressemitteilungen auf den Sponsor hinzuweisen.
Gesetzliche Grundlagen Richtlinie zur Einwerbung und Verwendung von Spenden und Sponsoring der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz genehmigt die vorliegende Sponsorenvereinbarung zwischen der NEB AG und der Gemeinde Wandlitz im Zusammenhang mit der Durchführung des 1. Wandlitzer Herbstleuchten.
Anlage: Sponsorenvereinbarung
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