Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2015 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2015-0106 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß in der Zeit vom 27.07.2015 bis zum 28.08.2015 durchgeführt. Es wurden sechs Träger öffentlicher Belange schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Fünf Träger öffentlicher Belange haben sich geäußert bzw. brachten Hinweise und Anregungen hervor. Stellungnahmen von Bürger/-innen gingen nicht ein.
Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Als Ergebnis der Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird eine Änderung der Planunterlagen nicht erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen §§ 3, 4, 4a, 13 Baugesetzbuch (BauBG) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3,4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder b) als Beschluss in Blockabstimmung.
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.
Anlagen: Abwägungsprotokoll
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