Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-A4/2015-0001  

 
 
Betreff: Information und Diskussion zu Geschwindigkeitsmesseinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage A4
Verfasser:OA
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
A4 Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft Entscheidung
28.09.2015 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

In der Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt vom 24.08.2015 wurden die Ergebnisse der beiden aufgestellten Messkoffer präsentiert. Nunmehr sollten weitere Informationen für einen Tagesordnungspunkt zur Verfügung gestellt werden.

 

Bereits im Jahr 2013 war das Ordnungsamt beauftragt, nähe Informationen für die Beschaffung sog. Blitzer sowie für den notwendigen Personaleinsatz einzuholen. Die damalige Anfrage ergab Folgendes:

Bei der Gemeinde Schönefeld wurde zunächst nachgefragt:

Diese Gemeinde hat 14.000 Einwohner auf einer Fläche von 82,9 km². Die Gemeinde betreibt 1 mobilen Blitzer (Fahrzeug), 5 Säulen und 7 Messgeräte. Ca. 200 Fälle am Tag sind zu bearbeiten. Dazu gibt es 3 Personen im Innendienst für den fließenden Verkehr, eine zusätzliche Person betreibt das Blitzerfahrzeug bzw. vertritt im Innendienst.

 

Kostenangebote:

Stationärer Blitzer: 80.197,67 €, bei Mietoption 1611,00 € über 48 Monate,

 

Mobiler Blitzer: 81.537,61€, bei Mietoption 1810,00 € über 48 Monate,

 

Zusätzlich wird eine Messkabine für ca. 22.000,00 € angeboten, so dass das mobile Gerät auch außerhalb der Arbeitszeit des Mitarbeiters eingesetzt werden kann.

 

Für das notwendige Computerprogramm sind 8.529,92 € zu planen.

 

Auf Grund der Messergebnisse hat das Ordnungsamt folgende weitere Kostenangebote erhalten:

Stationärer Blitzer: 101.536,13 €

(Ausrüstung für 2 stationäre Messeinrichtungen mit einer Kameraausstattung)

 

Finanzierungsmodell Miete über 72 Monate: 2490,00 € netto

Computerunterstützte Auswertung und Bearbeitung: 15.398,60 €

 

Voraussetzung für die Übertragung der Zuständigkeit für Geschwindigkeitsmessungen auf die Gemeinde Wandlitz ist ein Antrag im Benehmen mit dem Landkreis mit Nachweis einer sachgerechten, wirtschaftlichen und wirksamen Aufgabenwahrnehmung. Die Messungen dürfen nur an Gefahrenstellen durchgeführt werden. Diese sind vorrangig vor Schulen, Kitas und an Unfallschwerpunkten vorhanden und müssen mit der Verkehrsunfallkommission des Landkreises abgestimmt werden.

 


 

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.