Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf ihrer Sitzung am 13.06.2013 hat die Gemeindevertretung beschlossen, auf Basis der Unterlagen zur Genehmigungsplanung eine Beleuchtungsanlage im Langen Grund zu errichten.
Im Ergebnis der Submission zur freihändigen Vergabe der Bauleistungen nach der VOB wurde eine erhebliche Überschreitung der veranschlagten Baukosten festgestellt. Demgemäß war eine Aufhebung der Ausschreibung notwendig.
Im Hinblick auf eine notwendige Kostenersparnis ist seitens des beauftragten Ingenieurbüros Fahrendholz eine Überarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgenommen worden, welche auch insbesondere dem Schutz des Alleebaumbestandes dienen soll. Diese berücksichtigt im Wesentlichen die Verlegung der Beleuchtungsanlage auf die westliche Seite des befestigten Gehweges im Langen Grund (Seeseite).
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse im nichtbebauten Bereich des Langen Grundes ist für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage der Abschluss von Bauerlaubnisverträgen erforderlich. Ebenso muss die Kabelverlegung in Teilbereichen unterhalb des Gehweges erfolgen.
Die genannten Änderungen der ursprünglichen Planung sind in der nunmehr vorliegenden überarbeiteten Entwurfs- und Genehmigungsplanung eingearbeitet worden.
Mit der Veränderung der Planung ist eine erneute angepasste Kostenberechnung vorgenommen worden. Diese berücksichtigt Investitionskosten in Höhe von ca. 85.050 €. Die ermittelten Investitionskosten liegen über den ursprünglich vorgesehenen und führen dementsprechend zu einer Erhöhung des Anliegerbeitrages gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz.
Das heißt, dass sich der Anliegerbeitrag auf ca. 0,92 € / m² anrechenbarer Grundstücksfläche erhöht.
Die geänderte Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist den Anliegern auf der Grundlage der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz auf einer Einwohnerversammlung am 29.09.2015 vorgestellt worden.
Das Protokoll zur Einwohnerversammlung ist in der Anlage zum Beschluss beigefügt.
Die überarbeiteten Unterlagen zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt. Die Lagepläne sind im Rathausinformationssystem im Ordner „Beleuchtungsanlage Langer Grund“ einzusehen.
Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung) Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1.) die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Langen Grund, basierend auf der überarbeiteten Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz nach folgenden Parametern durchzurühren:
2.) Der Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der neuen Entwurfs- und Genehmigungsplanung vom Juli 2015. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
3.) Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz beitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten und die zu erwartende Höhe des Anliegerbeitrages informiert. Die voraussichtliche Beitragshöhe für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,92 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss der Gemeindevertretung BV-GV/2013-0519 vom 13.06.2013.
Anlagen:
Anlage 1 Lagepläne Anlage 2 Protokoll der Einwohnerversammlung vom 29.09.2015 (öffentlich) Anlage 3 Anwesenheitsliste (aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich)
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