Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2015-0082  

 
 
Betreff: Ankauf von Straßenland, Gemarkung Prenden, Flur 3, diverse Flurstücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Füssel, Gabriele
Federführend:K_Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
10.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
31.08.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Im Eigentum des Herrn Philipp Grellmann stehen Grundstücke in der Gemarkung Prenden, die katastermäßig als Verkehrsflächen ausgewiesen sind und auf denen die öffentliche Widmung nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (BdgStrG) liegt. Darüber hinaus liegt die Straßenbaulast bei der Gemeinde Wandlitz. Es handelt sich hierbei um die Ützdorfer Straße.

Über das Vermögen des Hr. Grellmann wurde 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Das BdgStrG bestimmt in §13, dass der Straßenbaulastträger das Eigentum an der Straße dienenden Grundstücke erwerben soll.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Bdg

BdgStrG

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

1.100,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

10.704,00

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2015

11150.78210

 

520.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Erwerb der Flurstücke Flur 3, Flurstück 135/1,151/1,156/11,166/4, 166/6, 233/1, 239/5, 240/1, 241/1, 250/1, 253/1, 254/1, 256/1, 257/3, 257/4, 259/1, 263/1, 434, 436 und 444 mit einer Gesamtgröße von 20.988 m². Der Kaufpreis beträgt 10.704,-€ zzgl. Nebenkosten.

 


Anlagen: