Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Eigentum des Herrn Philipp Grellmann stehen Grundstücke in der Gemarkung Prenden, die katastermäßig als Verkehrsflächen ausgewiesen sind und auf denen die öffentliche Widmung nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (BdgStrG) liegt. Darüber hinaus liegt die Straßenbaulast bei der Gemeinde Wandlitz. Es handelt sich hierbei um die Ützdorfer Straße. Über das Vermögen des Hr. Grellmann wurde 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Das BdgStrG bestimmt in §13, dass der Straßenbaulastträger das Eigentum an der Straße dienenden Grundstücke erwerben soll.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Bdg BdgStrG Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Erwerb der Flurstücke Flur 3, Flurstück 135/1,151/1,156/11,166/4, 166/6, 233/1, 239/5, 240/1, 241/1, 250/1, 253/1, 254/1, 256/1, 257/3, 257/4, 259/1, 263/1, 434, 436 und 444 mit einer Gesamtgröße von 20.988 m². Der Kaufpreis beträgt 10.704,-€ zzgl. Nebenkosten.
Anlagen:
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