Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0144  

 
 
Betreff: Radwegbau Lanke - Ützdorf, OT Lanke
Ausbaubeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Groß, Kerstin
Federführend:HB AL Beteiligt:HB_Bauleitplanung
    K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
11.08.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.08.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
31.08.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.09.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtskarte
Anlage 2 - Übersichtsplan 1.1-1.2
Analge 3 -Übersichtsplan 2.1-2.2
Anlage 4 -Übersichtsplan 3.1-3.2
Anlage 5 - Übersichtsplan 4.1-4.2
Anlage 6 - Übersichtsplan 5.1-5.2

Begründung / Erläuterung

Nach Erhalt der Fördermittel gemäß Zuwendungsbescheid vom 16.06.2015 des Lan-des Brandenburg (Landesbetrieb Straßenwesen) ist es nunmehr möglich, den grund-haften Ausbau der Radwegverbindung zwischen Lanke und Ützdorf zu realisieren.

 

Der geplante Radweg verbindet die Ortslagen Lanke und Ützdorf miteinander und verläuft entlang der Landesstraße L 29. Die Ausbaustrecke beginnt ab Höhe Einmün-dung zum Strandbad Am Obersee in der Ortslage Lanke, führt weiter außerorts straßenparallel zur L 29 (Straße „Am Obersee / Wandlitzer Straße“) und endet in der Ortslage Ützdorf an der Einmündung zur Straße „Am Liepnitzsee“.

 

Mit Beschlussfassung Nr. BV-GV/2012-0490 vom 26.02.2013 zur Weiterplanung des Vorhabens nach der Variante zur Radwegführung südlich des Obersees und südlich entlang der Landesstraße wurde die Entwurfs- und Genehmigungsplanung unter frühzeitiger Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange erstellt. Im März 2013 wur-de ein Antrag auf Förderung der Baukosten beim Landesbetrieb Straßenwesen ein-gereicht, wofür aktuell die nun vorliegende Zuwendung erfolgt ist. Die Honorar-kosten für Planungsleistungen wurden darüber hinaus anteilig mit Fördermitteln des Landkreises Barnim finanziert.

 

Nach mehrfachen Abstimmungsterminen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen er-folgte in der darauffolgenden Zeit eine Überarbeitung der Genehmigungsplanung da-hingehend, insbesondere die festgesetzte Mindestbreite von 2,50 m als Regelmaß für baulich angelegte Zweirichtungsradwege sowie eine maximale Längsneigung von 4,50 % einzuhalten. Weiterhin waren die Auflagen zur Erstellung eines landschafts-pflegerischen Begleitplanes (LBP) zu erfüllen. Dieser befindet sich derzeit in der Fer-tigstellung. Hierfür erforderlich sind u.a. die Beantragung der Waldumwandlung bei den Berliner Forsten sowie die Erstellung einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz für erforderliche Eingriffe in Natur und Landschaft (z.Bsp. Flächenversiegelung, notwen-dige Baumfällungen sowie Ersatzpflanzungen). Am 30.06.2015 fand dazu zuletzt ein Abstimmungstermin mit den zuständigen Behörden statt.      

Die überarbeitete Unterlage zur Genehmigungsplanung wurde am 27.05.2015 dem Landesbetrieb Straßenwesen übergeben. Mit Stellungnahme vom 08.06.2015 liegt  nun abschließend die Zustimmung des Dezernats Straßenverwaltung, Dienststätte Eberswalde vor. In dieser ist auch die Übernahme der Baulast durch die Gemeinde nach Fertigstellung des Radweges festgelegt.    

 

Der grundhafte Ausbau des Radweges ist auf einer Länge von ca. 2.200 m (2,2 km) in einer Regelbreite von 2,50 m in Asphaltbauweise geplant.

In der Ortslage Lanke gibt es einen befestigten, südlich gelegenen, Gehweg von ca. 1,50 m, der jedoch nicht ausreichend breit für einen gemeinsamen Geh-/ Radweg ist. Auf Grundlage der Vorgaben der ERA 2010 und der bereits bestehenden Ausschil-derung mit Tempo 30 wurde daher die Markierung von 2 Schutzstreifen in einer Brei-te von jeweils 1,25 m für den Radverkehr auf der derzeit vorhandenen ca. 7,00 m breiten Fahrbahn vorgesehen. Es verbleibt damit eine Fahrbahnbreite von minimal 4,50 m. Diese Fahrbahnmarkierung kann auch bis zur Einmündung in die „Lanker Dorfstraße“ (L 31) verlängernd fortgesetzt werden.

Ab Ortsausgang Lanke wird der Radweg über eine fahrbahnabgesetzte Trasse in der dort vorhandenen Waldschneise eines Höhenrückens bis zur Einmündung Forstweg („Trichter“) weitergeführt. Eine straßenparallele Anordnung ist aufgrund der fehlen-den Fläche im Seitenraum der Fahrbahn hier nicht möglich. Um die maximal zuläs-sige Längsneigung entsprechend Regelwerk zu gewährleisten, sind Einschnitte in das Gelände unter Anordnung entsprechender Abfangvorrichtungen erforderlich.

Vom Forstweg bis zur Autobahnbrücke erfolgt die Fortführung straßenparallel. Auf einer Länge gesamt von ca. 300 m vor und hinter der Autobahnbrücke kann durch ei-ne  Verschiebung der Fahrbahn der Landesstraße in nördliche Richtung (von max.  ca. 1 m im Bereich direkt unterhalb der Brücke) Fläche zur Anordnung des Radwe-ges auf der südlichen Seite gewonnen werden. Damit kann die Bestandsböschung, wie auch durch den Straßenbaulastträger Landesbetrieb gefordert, erhalten bleiben.

Von der Autobahnbrücke bis zum Ortseingang Ützdorf verläuft der Radweg weiter straßenparallel hinter vorhandenen Distanzschutzplanken. In diesem Bereich befin-det sich eine Reihe von Straßenbäumen, für die eine Fällung aufgrund der Gelände-situation unumgänglich sein wird. Die straßenparallele Wegeführung wird auch in der Ortslage Ützdorf beibehalten. Hier werden für die Herstellung des Radweges Teil-flächen der mehr als 8 m breiten Straßenfahrbahn in Anspruch genommen, sodass noch eine Mindestbreite von 7,20 m verbleibt. Abschnittsweise ist auch eine Verbrei-terung der Straßendammböschung, in Richtung Bauende betrachtet (Einmündung Straße „Am Liepnitzsee“), für die Wegeführung erforderlich.  

Der Standort der dort vorhandenen Bushaltestelle wird beibehalten und der Radweg dahinter verschwenkt. Im Bereich des Parkplatzes „Am Forsthaus“ werden die Ein-fahrten verändert. Es wird zukünftig nur eine Zufahrt mittig in der Fahrbahnkurve  an-geordnet, um einen verkehrssicheren Blick auf Fahrbahn und Radweg zu gewähr-leisten.

 

Eine Besonderheit in der Radwegführung bildet der Bereich „Fließbrücke“ in der  Ortslage Ützdorf. Hier endet der Radweg jeweils vor der Brücke. Eine Instand-setzung des Durchlassbauwerkes mit Anpassung der Kappenbreiten für die Jahre 2015 und 2016 stand seitens des Landesbetriebes nicht in Aussicht. Die dadurch unterbrochene Wegeverbindung soll deshalb mit Sanierung der Brückenkonstruktion in den zukünftigen Jahren nachträglich hergestellt werden. Die Gemeinde Wandlitz bleibt dazu mit dem Landesbetrieb Straßenwesen in Verbindung.  

   . 

Für die Oberflächenentwässerung des Radweges erfolgt eine Fassung und großflä-chige Versickerung in offener Form über Gräben und Mulden.

Die vorhandenen Durchlässe unter der Landesstraße L 29 zur Ableitung von gesam-meltem Wasser in Richtung Obersee sind im Rahmen der Maßnahme zu erhalten. 

 

Unter Bezugnahme der dargestellten ausführlichen Erläuterung wird die Komplexität des Vorhabens unter den schwierigen topographischen Gegebenheiten deutlich.     

 

Für die Baukosten, die sich nunmehr auf gesamt ca. 710.000 € belaufen, wurden Fördermittel in Höhe von 400.000 € bewilligt. Die Zuwendung erfolgt dabei in 2 Char-gen: 20.000 € für 2015 und 380.000 € für 2016.

 

Es ist daher vorgesehen, im IV. Quartal 2015 mit den vorbereitenden Arbeiten zur Baufeldfreimachung zu beginnen. 2016 wird dann der grundhafte Wegebau realisiert.

 

Die Umsetzung dieses Bauvorhabens leistet einen entscheidenden Beitrag zur Komplettierung des Radwegenetzes in West- Ost- Richtung.

 

Die Lagepläne der Genehmigungsplanung sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radweg Lanke-Ützdorf“ einzusehen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

ERA 2010 – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen und RAS Ew

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgkVerf)

 


 

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Planungs- Und Herstellungskosten)

710.000 €

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ / Beiträge) Fördermittel (Förderung 75 %)

400.000 €

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

35.500 €

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

20

20.000 €

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

HHR

2014

54100.785200

5410003005

292.697,67

 

2015

54100.785200

5410003005

  40.000,00

 

2016

54100.785200

5410003005

420.000,00

FM

2015

54100.681100

5410003005

  20.000,00

FM

2016

54100.681100

5410003005

380.000,00

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Herstellung des Radweges Lanke – Ützdorf 

von Höhe Einmündung zum Strandbad „Am Obersee“ in der Ortslage Lanke bis zur Einmündung der Straße „Am Liepnitzsee“ in der Ortslage Ützdorf südlich entlang der Landesstraße L 29 entsprechend der vorliegenden Genehmigungsplanung wie folgt:

  • Herstellung des Radweges in Asphaltbauweise
  • Herstellung in einer Regelbreite von 2,50 m im Zweirichtungsverkehr
  • Entwässerung über Gräben und Versickerungsmulden
  • Führung des Radverkehrs in der Ortslage Lanke auf der Fahrbahn durch  beidseits markierte Schutzstreifen von jeweils 1,25 m Breite
  • Führung des Radweges ab Ortsausgang Lanke bis zur Einmündung Forstweg („Trichter“) über eine fahrbahnabgesetzte Trasse (Höhenrücken)
  • Führung des Radweges vom Forstweg („Trichter“) bis zum Ortseingang Ütz-dorf straßenparallel 
  • Herstellung einer neuen mittig in der Fahrbahnkurve verlaufenden Zufahrt im Bereich des Parkplatzes „Am Forsthaus“
  • Führung des Radweges in der Ortslage Ützdorf straßenparallel unter Inan-spruchnahme von Teilflächen der Straßenfahrbahn. 

 

Die vorgesehenen Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauum-fang. Der Radwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baube-stimmungen vorzunehmen. 

.

 


Anlagen:

Anlage 1 - Übersichtskarte

Anlage 2 - Übersichtsplan 1.1 / 1.2

Anlage 3 - Übersichtsplan 2.1 / 2.2

Anlage 4 - Übersichtsplan 3.1 / 3.2

Anlage 5 - Übersichtsplan 4.1 / 4.2

Anlage 6 - Übersichtsplan 5.1 / 5.2

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Übersichtskarte (391 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Übersichtsplan 1.1-1.2 (208 KB)    
Anlage 3 3 Analge 3 -Übersichtsplan 2.1-2.2 (220 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 -Übersichtsplan 3.1-3.2 (244 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Übersichtsplan 4.1-4.2 (259 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - Übersichtsplan 5.1-5.2 (197 KB)