Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Schönwalde hat am 22.10.2003 mit Beschluss-Nr. „SW“ 55/2003-03 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Eichengrund“ beschlossen (Geltungsbereich sh. Anlage). Der Bebauungsplan sollte aufgestellt werden, um die geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung des Areals zu sichern. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.06.2005 mit Beschluss- Nr. BV-GV/2005-0303 präzisiert. Es war beabsichtigt, eine Anlage für betreutes Wohnen für ältere Menschen zu errichten. Weitere Verfahrensschritte wurden nicht vollzogen. Die Wohnanlage für betreutes Wohnen wird in Schönwalde an der Hauptstraße/ Heideweg entstehen. Es ist beabsichtigt, den Bereich „Am Eichengrund“ im Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz, welcher sich zurzeit in Bearbeitung befindet, als Wohnbauflächendarstellung zu belassen.
Gesetzliche Grundlagen § 1 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Aufhebung folgender Beschlüsse: 1. Aufstellungsbeschluss vom 22.10.2003 mit der Beschluss-Nr. „SW“ 55/2003-03, 2. Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.06.2005 mit der Beschluss-Nr. BV-GV/ 2005-0303.
Anlagen: 1. Aufstellungsbeschluss vom 22.10.2003 mit der Beschluss-Nr. „SW“ 55/2003-03 2. Präzisierung des Aufstellungsbeschluss vom 16.06.2005 mit der Beschluss-Nr. BV-GV/ 2005-0303 einschl. Geltungsbereich
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