Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2015-0025  

 
 
Betreff: Planungsrechtliche Regelungsmöglichkeiten zu Einfriedungen entlang der B 109
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:BA 35/ BA 3
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Entscheidung
20.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Zur Förderung eines einheitlichen Ortsbildes ist es möglich, die Einfriedungen von Grundstücken entlang der B-109 in den Ortsteilen Wandlitz und Basdorf durch Aufstellung eines Bebauungsplanes zu steuern.

Für die Regelung ist es erforderlich, Festsetzungen zur Höhe, Material und Gestaltung zu treffen. Vorab ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen.

Eine spätere Überprüfung der Einhaltung der Festsetzungen durch die Verwaltung muss ebenfalls sichergestellt werden.

Bisher können Einfriedungen (Pfeiler oder Mauern mit nicht mehr als 1,5 m Höhe sowie sonstige Einfriedungen mit nicht mehr als 2 m Höhe) gemäß § 55 Abs. 6  Satz 1 der brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)  genehmigungsfrei errichtet werden. Gestalterische Beschränkungen bestehen nicht.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

X

2016

51100529151

 

30.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Ortsbeirat Basdorf beschließt die Erforderlichkeit der Regelung der Höhe, Material und Gestaltung von Einfriedungen entlang der B-109 durch einen Bebauungsplan.

Die notwendigen finanziellen Mittel sind in den Haushalt für das Jahr 2016 einzustellen.

Der konkrete Geltungsbereich ist noch festzulegen.

 

 


Anlagen:

 

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