Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0120  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Thälmannstraße/Seeseite", Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
19.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
02.06.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
15.06.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.06.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich

Begründung / Erläuterung

Durch Aufstellung eines Bebauungsplanes für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich (ausgenommen Flur 4, Flurstück 2038/ Bebauungsplan „Wohnanlage Thälmannstraße“) soll über die Steuerungsmöglichkeiten des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) hinaus eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch planungsrechtliche Festsetzungen gesichert und gewährleistet werden.

Bereits 2005 würde für einen etwas weiter gefassten Geltungsbereich ein Aufstellungsbeschluss mit der Nr. BV-GV/2005-0368 und ähnlichen städtebaulichen Zielen gefasst. Dieser wurde erst kürzlich mit Beschluss Nr. BV-GV/2014-0638 und der Begründung aufgehoben, dass der § 34 BauGB zukünftig ausreicht, um mögliche Bauvorhaben zu steuern.

Die Grundstücke im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes sind überwiegend mit Wohnhäusern bebaut. Auf einigen Grundstücken sind  bereits zwei Hauptnutzungen (zweite Baureihe) vorhanden. Weitere Bauvorhaben könnten zukünftig durch eine weitere Verdichtung der bereits mit einer Hauptnutzung bebauten Grundstücke zugelassen werden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

X

2016

51100529158

 

15.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Thälmannstraße/Seeseite“ gemäß § 2 ff. BauGB.
  2. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung abzufragen.

 

 


Anlagen:

 

Geltungsbereich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (135 KB)