Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2015-0075  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Rosenstraße Basdorf" - 1. Änderung
Flur 4, Flurstücke 1401 und 1402, Rosengarten 18
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 63 40 00/019/15
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
20.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
02.06.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
15.06.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlagen 1
Anlagen 2
Anlagen 3

Begründung / Erläuterung

Das Baugrundstück (gelb umrandet – Anlage 1.1) befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan „Rosenstraße Basdorf“. Das Grundstück wurde im Erbbaurecht durch die Gemeinde Wandlitz vergeben. Es ist die Errichtung eines Winkelbungalow mit Garage geplant.

 

Derzeit stehen auf dem Grundstück noch zwei Birkenreihen. Die östliche Birkenreihe befindet sich, bis auf zwei Birken, im Baufeld. Diese Birken unterliegen der Baumschutzsatzung der Gemeinde Wandlitz. Hierfür wurde bereits eine Fällgenehmigung für alle 9 Birken erteilt, welche mit Baugenehmigung rechtswirksam wird.

 

Die westliche Birkenreihe (rot gekennzeichnet - Anlage 3) besteht aus 11 Birken, wovon bereits eine Birke (Nr.5) abgestorben ist und 3 weitere Birken (Nr.6-Nr.8) abgängig sind. Auf Grund der immer größer werdenden Baumlücke, kann nicht mehr von einer Baumreihe ausgegangen werden. Diese westliche Birkenreihe ist laut Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt, ist aber im Bereich der Mehrzweckhalle ebenfalls bereits unterbrochen.

 

Durch die Bauherren wird die Befreiung von der Festsetzung zum Erhalt der westlichen Birkenreihe beantragt. Die anfallenden Kosten der Ersatzpflanzungen, unter Anrechnung eigener Ersatzpflanzungen von 3 Bäumen (1 Kastanie, 1 Buche und 1 Eiche) und einer 24 m langen Thujahecke auf dem Baugrundstück, übernehmen die Bauherren.

 

Zusätzlich ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass dort ebenfalls an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches eine mehrreihige Hecke (grün gekennzeichnet) aus lärmmindernden Straucharten anzupflanzen ist. Diese Festsetzung wird eingehalten.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 61 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) i.V.m. § 31 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2(2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 3 Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt…

 

seine Zustimmung

 

oder

 

nicht Zustimmung

 

zur Befreiung von der Festsetzung zum Erhalt der westlichen Birkenreihe an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches.

 

 


Anlagen:

 

Anlagen 1 - textliche Festsetzungen einschl. Grünordnungsplan

Anlagen 2 - Auszug aus Antragsunterlagen

Anlagen 3 - Gehölzwertermittlung einschl. Fotos

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen 1 (310 KB)    
Anlage 2 2 Anlagen 2 (133 KB)    
Anlage 3 3 Anlagen 3 (540 KB)