Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0222  

 
 
Betreff: Entlastung der Jahresrechnung 2003 ehemaliges Amt Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Degen, HeikeAktenzeichen:20 25 02
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.12.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.12.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Jahresrechnung 2003 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim geprüft
Begründung / Erläuterung

Die Jahresrechnung 2003 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim geprüft. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Entlastung unter der Bedingung der Berichterstattung zu den Beanstandungen bis 30.11.2004 zu erteilen.

Gesetzliche Grundlagen

§ 35 (2) Nr. 16 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt über die geprüfte Jahresrechnung 2003 des ehemaligen Amtes Wandlitz unter dem Vorbehalt der Beanstandungen und erteilt dem Bürgermeister nach § 93 Abs.3 GO Brandenburg Entlastung.