Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Baumaßnahme Straßenbau „Beim Findelstein“ im Ortsteil Basdorf ist beendet, die Abnahme ist erfolgt und die Schlussrechnung liegt vor.
Die Beitragspflichten für die o.g. Erschließungsanlage entstehen gemäß § 133 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage.
Die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen der Gemeinde Wandlitz sind in § 10 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) geregelt. Als ein Merkmal der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage ist u.a. festgeschrieben, dass ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen müssen.
In der Straße „Beim Findelstein“ befinden sich noch ca. 12 Flächen in Privateigentum. Wann ein Grunderwerb der ausstehenden Flächen erfolgen wird, ist derzeit nicht abzusehen.
Daher sind für die Erschließungsanlage noch nicht die (Voll-) Beitragspflichten entstanden und bist zur endgültigen Herstellung können keine Beiträge erhoben werden.
Für derartige Fälle kann nach § 127 Abs. 3 BauGB der Erschließungsbeitrag für Grunderwerb, Freilegung und für die technischen Ausbauteile der Erschließungsanlage selbständig erhoben werden (Kostenspaltung). § 9 der Erschließungsbeitragssatzung sieht die Möglichkeit der Kostenspaltung vor.
Für die in dem Beschlussvorschlag aufgeführte Erschließungsanlage soll durch die Anordnung der Kostenspaltung die Grundlage geschaffen werden, den Erschließungsbeitrag für die bereits fertig gestellten, abspaltbaren Teileinrichtungen der Erschließungsanlage selbständig zu erheben.
Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung)
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, für die Abrechnung der erschließungsbeitragspflichtigen Kosten der Erschließungsanlage „Beim Findelstein“ entsprechend den Regelungen des § 9 der Erschließungsbeitragssatzung vom 09.07.2009 die Teilbeitragserhebung im Wege der Kostenspaltung für die Freilegung sowie die Herstellung der Fahrbahn und der Oberflächenentwässerung.
Anlagen: keine
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