Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die öffentlichen Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz, der Städte Bernau und Eberswalde, der Gemeinde Panketal sowie der Ämter Biesenthal-Barnim und Joachimsthal (Schorfheide) verbindet eine langjährige erfolgreiche Medien-kooperation unter der Federführung der Stadt Bernau. Es ist bereits seit 2013 be-absichtigt, diese auf den Bereich der E-Medien auszuweiten. Der E-Medienverbund würde registrierten Bibliotheksbenutzern über das Internet E-Medien zeitlich befristet zur Ausleihe anbieten und mit einem attraktiven und qualitätsorientierten Angebot auf das veränderte Mediennutzungsverhalten der Bevölkerung reagieren. Dazu müssen technische Voraussetzungen geschaffen werden und anschließend E-Medien bereitgestellt werden. Die Stadtbibliothek Bernau bei Berlin übernimmt die Koordinierung des E-Medien-verbunds in der Gründungsphase und mit Verbundstart für den laufenden Betrieb. Sie führt im Auftrag der Verbundpartner das Vergabeverfahren zur Auswahl des E-Medienaggregators durch. Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Sinne des GKGBbg bedarf gemäß § 28 Absatz 2 Satz 1 Nr. 24 BbgKVerf eines Beschlusses der Gemeindevertretersitzung. Alle Verbundpartner führen in ihren Gremien einen solchen Beschluss herbei. Der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim wurde die Vereinbarung angezeigt. Die finanziellen Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt lediglich kalkulatorisch dargestellt werden. Sie sind letztendlich abhängig von der Ausschreibung und dem gewählten Aggregator. Die für das Ausschreibungsverfahren entstehenden Kosten werden pauschal auf der Grundlage der Implementierungskosten veranschlagt. Dazu werden die tatsächlichen Kosten für die Implementierung anteilig entsprechend des Verhältnisses der Gesamteinwohnerzahl der Verbundpartner gemessen zur Einwohnerzahl des jeweiligen Verbundpartners aufgeteilt. Es werden den beteiligten Gebietskörperschaften 6% der anteiligen Implementierungskosten in Rechnung gestellt. Die Verbundpartner (beteiligte Gebietskörperschaften) tragen die Kosten für die einmalige Einrichtung und für den laufenden Betrieb der E-Medien-Ausleihe bei ihren Verbundmitgliedern (Bibliotheken). in Abhängigkeit der mit dem E-Medienaggregator gewählten Konditionen. Für den Medienerstbestand soll, vorbehaltlich einer Zuwendung, die Medienverbundförderung durch den Landkreis Barnim eingesetzt werden. Die übrigen Kosten für den Medienerstbestand werden unter den Verbundpartnern anteilig entsprechend des Verhältnisses der Gesamteinwohnerzahl der Verbund-partner zur Einwohnerzahl des jeweiligen Verbundpartners aufgeteilt. Für die laufende Aktualisierung des Medienpools stellt jeder Verbundpartner pro Jahr einen Betrag i.H.v. mindestens 0,10 Euro je Einwohner der entsprechenden Gebiets-körperschaft zur Verfügung. Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs. 2 Nr. 24 BbgKVerf GKGBbg §§ 5ff
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss der Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Vergabe der Leistung sowie der späteren Koordinierung der E-Medienverbundausleihe (Kooperationsvereinbarung, siehe Anlage).
Anlagen: öffentlich-rechtliche Vereinbarung / E-Medienverbundausleihe
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