Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0213  

 
 
Betreff: Entlastungen der Jahresrechnungen 2002 und 2003
ehemalige Gemeinde Zerpenschleuse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Degen, HeikeAktenzeichen:20 25 02
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
29.11.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.12.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.12.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Die Prüfung der Jahresrechnung 2002 hat im Amt Groß – Schönebeck kurz vor Auflösung des Amtes stattgefunden. Der Entlastungsbeschluss für 2002 konnte  nach Vorlage des Protokolls dadurch  nicht mehr vorgenommen werden. Von der Rechnungsprüfung wurde bei der Prüfung der Jahresrechnung 2003 beanstandet, dass die Beschlussfassung für 2002 noch nicht vorliegt. Daher ist dieses von der Gemeinde Wandlitz als Rechtsnachfolger für die ehemalige Gemeinde Zerpenschleuse nachzuholen. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Entlastung unter Beachtung der Hinweise zu erteilen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 35 (2) Nr. 16 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt über die geprüften Jahresrechnungen 2002 und 2003 der ehemaligen Gemeinde Zerpenschleuse und erteilt dem Bürgermeister nach § 93 Abs. 3   GO Brandenburg unter Beachtung der Hinweise  Entlastung.

Anlagen:

Anlagen: