Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Prüfung der Jahresrechnung 2002 hat im Amt Groß – Schönebeck kurz vor Auflösung des Amtes stattgefunden. Der Entlastungsbeschluss für 2002 konnte nach Vorlage des Protokolls dadurch nicht mehr vorgenommen werden. Von der Rechnungsprüfung wurde bei der Prüfung der Jahresrechnung 2003 beanstandet, dass die Beschlussfassung für 2002 noch nicht vorliegt. Daher ist dieses von der Gemeinde Wandlitz als Rechtsnachfolger für die ehemalige Gemeinde Zerpenschleuse nachzuholen. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Entlastung unter Beachtung der Hinweise zu erteilen. Gesetzliche Grundlagen § 35 (2) Nr. 16 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt über die geprüften Jahresrechnungen 2002 und 2003 der ehemaligen Gemeinde Zerpenschleuse und erteilt dem Bürgermeister nach § 93 Abs. 3 GO Brandenburg unter Beachtung der Hinweise Entlastung. Anlagen: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||