Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss:
Die GV der Gemeinde Wandlitz beschließt die Planung nach folgenden Parametern weiterzuführen:
- Erneuerung der Beleuchtungsanlage einseitig auf der Westseite - Einsatz des Lampentyp von Schönwalde, jedoch in der - Farbe anthrazit (RAL 7016) - als Leuchtmittel werden LED-Lampen vorgesehen - Leuchtenanordnung durchgängig bis einschließlich des Teilbereiches 2. Daraus resultieren 8 zusätzliche Leuchtenstandorte
- Erneuerung der Beleuchtungsanlage einseitig auf der Ostseite entlang des Geh-/Radweges - Einsatz des Lampentyp von Schönwalde, jedoch in der - Farbe anthrazit (RAL 7016) - Als Leuchtmittel kommt vorzugsweise LED-Bestückung zum Einsatz .
Mit Beschlussnummer BV-HA/2014-0022 wurde das Ingenieurbüro Fahrendholz, Bahnhofstraße 4 in 16348 Wandlitz mit den Planungsleistungen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in Teilbereichen an der Schönerlinder Chaussee im OT Schönerlinde beauftragt.
Der zu planende Bereich der Schönerlinder Chaussee beginnt am Ortseingang Schönerlinde aus Richtung Schönwalde und endet am Haus Nr. 11 der Bebauung „Am Felde“. Er ist dabei in zwei Teilbereichen zu erneuern (siehe Anlage 1). Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage hat maßgebliche Bedeutung für die Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger.
Im vorgesehenen Planungsgebiet befindet sich eine veraltete Straßenbeleuchtung. Sowohl hinsichtlich des Alters der Anlage als auch hinsichtlich der technischen Beschaffenheit ist es erforderlich, die Anlage zu erneuern.
Im Bereich vom Ortsausgang Schönwalde bis zum Grundstück Schönerlinder Chaussee 17 (Flur 2, Flurstück 86) sind auf einer Länge von ca. 320 m auf der westlichen Straßenseite 7 Leuchtpunkten an Beton- und Stahlmasten der E-ON edis AG vorhanden (Anlage 1, Teilbereich 1). Die Standfestigkeit der Betonmaste ist aufgrund von Haarrissen für weitere Jahre nicht gewährleistet. Die vier vorhanden neueren Stahlmasten sind noch gebrauchsfähig und werden einer weiteren Verwendung als Reparaturmaterial zugeführt. Die gegenwärtige Anlage im Bereich Schönerlinder Chaussee ab dem Grundstück Nr. 16 (Flur 2, Flurstück 100/1) besteht auf einer Länge von ca. 425 m auf der westlichen Straßenseite eine Straßenbeleuchtung aus 4 Leuchtpunkten, die über eine Freileitung an 3 alten Betonmasten und 1 Holzmast betrieben wird (Anlage 1, Teilbereich 2). Diese Betonmaste weisen Haarrisse auf, die begründet sind durch das Rosten der Bewehrungseisen. Der Holzmast weist im Erdreich Fäulnisbefall auf.
Insgesamt entsprechen weder die Lichtpunktabstände, die Beleuchtungsstärke, die Blendung noch die Lichtfarbe bzw. Farbwiedergabe der DIN 5044 und EN 13201. Die im Einsatz befindlichen Leuchten haben einen geringen Leuchtenwirkungsgrad. Es sind keine optimalen Reflektoren zur Lichtlenkung vorhanden. Daraus ergeben sich hohe Energiekosten. Die Vorschaltgeräte in offener Bauform haben eine hohe Verschleißrate.
Es ist geplant, die Beleuchtung in den zwei genannten Bereichen wie folgt zu erneuern:
Teilbereich 1: südlich von Schönwalde
Hier ist vorgesehen, die Beleuchtungsanlage komplett zu erneuern. Es kommt der Lampentyp von Schönwalde, jedoch in der Farbe anthrazit (RAL 7016) zur Anwendung. Mit dieser Fortführung wird ein einheitliches Gesamtbild der Beleuchtungsanlage erzielt. Als Leuchtmittel werden wie in Schönwalde Natriumdampflampen eingesetzt. Damit werden die gleiche Beleuchtungsstärke, Lichtfarbe und Farbwiedergabe wie in Schönwalde erreicht. Der Regelabstand der Beleuchtungsmasten untereinander beträgt ca. 30 m mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m.
Teilbereich 2: Bebauung ab „Am Felde“ bis Haus Nr. 11
Auch hier ist vorgesehen, die Beleuchtungsanlage komplett zu erneuern. Ebenso kommt hier kommt der Lampentyp von Schönwalde in der Farbe anthrazit (RAL 7016) zum Einsatz. Als Leuchtmittel sollen jedoch vorzugsweise LED-Module zum Einsatz kommen. Der Regelabstand der Beleuchtungsmasten untereinander beträgt auch hier ca. 30 m, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m.
Beitragsrechtlich sind die genannten Bereiche wie folgt einzustufen:
Teilbereich 1: Südlich von Schönwalde
Dieser Abschnitt ist nach der gemeindlichen Straßenausbaubeitragssatzung als Hauptverkehrsstraße einzustufen. Dementsprechend beträgt der Anliegerbeitragsanteil 50%.
Der Straßenausbaubeitrag gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbaulichen Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung) vom 29.04.2004 beträgt 0,84 € pro m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Teilbereich 2: Bebauung ab „Am Felde“ bis Haus Nr. 11
Die Maßnahme in diesem Bereich liegt an einer Straße, die ausschließlich Grundstücke erschließen, die im Außenbereich liegen und die sich außerhalb der geschlossenen Ortslage befinden. In diesem Bereich ist die Straße nach ihrer Verkehrsbedeutung als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Die Kosten sind gemäß §2 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenbaubeitragssatzung nicht beitragsfähig.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeit der Gemeinde Straßenbaubeitragssatzung oder Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbaulichen Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die GV der Gemeinde Wandlitz beschließt die Planung nach folgenden Parametern weiterzuführen:
- Erneuerung der Beleuchtungsanlage einseitig auf der Westseite - Einsatz des Lampentyp von Schönwalde, jedoch in der - Farbe anthrazit (RAL 7016) - als Leuchtmittel werden LED-Lampen vorgesehen - Leuchtenanordnung durchgängig bis einschließlich des Teilbereiches 2. Daraus resultieren 8 zusätzliche Leuchtenstandorte
- Erneuerung der Beleuchtungsanlage einseitig auf der Ostseite entlang des Geh-/Radweges - Einsatz des Lampentyp von Schönwalde, jedoch in der - Farbe anthrazit (RAL 7016) - Als Leuchtmittel kommt vorzugsweise LED-Bestückung zum Einsatz .
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Anlagen:
Übersichtplan: Teilbereich 1 und 2 Vorplanungsunterlagen: Teilbereich 1 südlich von Schönwalde Vorplanungsunterlagen: Teilbereich 2 Bebauung „Am Felde“ Haus Nr. 16 bis Nr. 11
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