Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Als Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger aus der 1. Auslegung und Trägerbeteiligung vom 24.09. – 25.10.2004 wird eine Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich. Das Landesumweltamt hat aus immissionsschutzrechtlicher Sicht Bedenken hinsichtlich der Aus-weisung des Planungsareals als reines Wohngebiet (WR) und fordert die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Die Planänderung bezieht sich auf die Änderung der Art der baulichen Nutzung. Zur Verbesserung der Nutzungsverträglichkeit aus immissionsschutzrechtlicher Sicht wird das bisher als reines Wohngebiet (WR) gem. § 3 BauNVO ausgewiesene Gebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Darüber hinaus fordert das Amt für Wirtschaftsentwicklung, Planung und Bauen des Landkreises Barnim die Durchführung einer Umweltprüfung. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen des Abwägungsverfahrens berücksichtigt. Gesetzliche Grundlagen §§ 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 3 BauGB § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Die Planunterlagen werden im Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert. Anlagen: Begründung zum Bebauungsplan Stand (November 2004) Planzeichnung und Festsetzungen des Bebauungsplanes (Stand November 2004) |
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