Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0212  

 
 
Betreff: Erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanes "Am Wiesenrand" im Ortsteil Schönerlinde (Entwurf)
gemäß § 13 i.V.mit § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:61 10 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.12.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.12.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Als Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger aus der 1
Begründung / Erläuterung

 

Als Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger aus der 1. Auslegung und Trägerbeteiligung vom 24.09. – 25.10.2004 wird eine Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich.

Das Landesumweltamt hat aus immissionsschutzrechtlicher Sicht Bedenken hinsichtlich der Aus-weisung des Planungsareals als reines Wohngebiet (WR) und fordert die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). 

Die Planänderung bezieht sich auf die Änderung der Art der baulichen Nutzung. Zur Verbesserung der Nutzungsverträglichkeit aus immissionsschutzrechtlicher Sicht wird das bisher als reines Wohngebiet (WR) gem. § 3 BauNVO ausgewiesene Gebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. 

Darüber hinaus fordert das Amt für Wirtschaftsentwicklung, Planung und Bauen des Landkreises Barnim die Durchführung einer Umweltprüfung. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen des Abwägungsverfahrens berücksichtigt. 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 3 BauGB

§ 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wiesenrand“ im Ortsteil Schönerlinde wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Be-gründung gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
  3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der be-rührten Träger öffentlicher Belange nur zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.
  4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  5. Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt wird.

Die Planunterlagen werden im Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

Anlagen:

Anlagen:

 

Begründung zum Bebauungsplan Stand (November 2004)

Planzeichnung und Festsetzungen des Bebauungsplanes (Stand November 2004)