Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zu einer Festsetzung des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Am Töppersberg 39/41, Flur 6, Flurstück 2644 vor.
Die Festsetzung besagt, dass Einfriedungen zum Straßenraum und zu Grünflächen als Laubhecken von höchstens 1,2 m Höhe auszubilden sind. Die Laubhecken dürfen durch Zäune hinterbaut werden. Errichtet wurde ein Zaun, welcher durch eine Thujahecke hinterbaut wurde, was im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keinen Einzelfall darstellt. Das Pflanzen von Hecken hinter errichtete Zäune wurde bereits befreit.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die Errichtung eines Zaunes mit einer dahinter gepflanzten Thujahecke städtebaulich vertretbar und mit den Zielen der Planung vereinbar.
Gesetzliche Grundlagen § 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der beantragten Befreiung zur Errichtung eines Zaunes mit einer dahinter gepflanzten Thujahecke gemäß den Antragsunterlagen zu zustimmen.
Anlagen:
- Flurkartenauszug - Antragsunterlagen (1 Seite)
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