Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0250-6  

 
 
Betreff: Entgeltordnung für kommunale Einrichtungen
hier 6. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HABezüglich:
BV-GV/2004-0250
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
06.10.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
07.10.2014 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen,Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.10.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
23.10.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
6AenderungderEntgeltordnungnachA1
6 Änderung der Entgeltordnung

Begründung / Erläuterung

Zurzeit gibt es nur im Ortsteil Basdorf und Klosterfelde einen Jugendklub. Die Betriebskosten werden durch die Gemeinde getragen. Mit dem Beschluss der GV zum Leistungsvertrag „Mobile Jugendarbeit“ werden durch die mobile Jugendarbeiterin verschiedene Angebote vorbereitet und durchgeführt. In den Ortsteilen besteht hier nur die Möglichkeit der Nutzung der Versammlungsräume in den Gemeindezentren.

Es wird vorgeschlagen, für die Jugendarbeit in den Gemeindezentren die Räume kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bisher wurde hierfür ein Entgelt in Höhe von 3,00 €/Stunde erhoben.

 

Diese Änderung bezieht sich auf § 2, Abs. 6 der Entgeltordnung.

 

Im Zusammenhang mit der Anmietung des Goldenen Löwen zur Durchführung großer Veranstaltungen (zum Beispiel Konferenzen, Tagungen) kam es wiederholt zu Anfragen bezüglich der ergänzenden Anmietung der zwei Seminarräume im Verwaltungsgebäude des Barnim Panoramas.

-          Raumgröße: großer Seminarraum 109,93 qm und kleiner Seminarraum 53,48 qm

Es bestehen hierbei allerdings auch Bedenken der Verwaltung zur Vermietung.

Nachfolgende Fakten sprechen gegen eine allgemeine Fremdvermietung/-nutzung der Seminarräume:

  • Gemeinde Wandlitz/BARNIM PANORAMA nicht alleiniger Nutzer des Hauses:  Naturpark Barnim (= Mieter) hat gleichberechtigte Raumnutzung (50%  lt. Mietvertrag)
  • Arbeitswoche  Verwaltung:  Montag bis Freitag, in dieser Zeit müssen Büros  und  Funktionsräume eigener Nutzung ungehindert zur Verfügung stehen; (Fremdnutzung störend);
  • Innerhalb der Öffnungszeiten der Ausstellung hat eigene Verfügbarkeit der Räume Priorität (Vor- und Nachbereitung der Ausstellung muss jederzeit möglich sein)
  • Behinderten gerechter Zugang nur mit Begleitperson möglich – Hausklingel nur über Eingangstreppe zu erreichen; Zugang zum Hintereingang mit Treppenlift nur über Anmeldung möglich;  Gartentore zum Schaugartenbereich sind verschlossen zu halten, um unberechtigten Zugang vorzubeugen;
  • Haustechnik (Schließ- und Alarmanlage, Serverraum, Hauselektrik, Medien wie Beamer +Leinwand, Treppenlift, Heizung sowie  WC’s ) muss durch eigenes Personal  betreut werden;
  • Objekt ist von 21- 6 Uhr durch Alarmaufschaltung bei Wachdienst gesichert;

 

Unter Beachtung folgender Punkte könnte einer Vermietung zugestimmt werden:

  1. Die Nutzung der Seminarräume im Verwaltungsgebäude Barnim Panorama erfolgt in Kombination mit einer gleichzeitigen Anmietung der Kulturbühne „Goldener Löwe“.
  2. Es werden die Seminarräume – ohne Ausstattung/Küchennutzung angeboten.
  3. Die Nutzung erfolgt nur an Wochenenden.
  4. Gegen entsprechende Gebühren

4.1.           Räume

Analog der Gebührensatzung der Kulturbühne „Goldener Löwe“ dort § 6:

Großer Seminarraum bis zu 4 Stunden: 150.-€, bis zu 8 Stunden: 225.-€

Kleiner Seminarraum bis zu 4 Stunden: 100.-€, bis zu 8 Stunden: 125.-€

 

4.2.            Personalkosten pro Mitarbeiter je Stunde

Analog der Gebührensatzung der Kulturbühne „Goldener Löwe“ dort § 5, 2f:

Personalkosten pro Mitarbeiter je Stunde          25,00 €

 

Diese Änderung betrifft § 2 neu Abs.10

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Abs. 2 Nr.9 BbgKVerf.

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

siehe Sachdarstellung

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 6. Änderung der Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen.

 


Anlagen:

6.Änderung der Entgeltordnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 6AenderungderEntgeltordnungnachA1 (47 KB)    
Anlage 2 2 6 Änderung der Entgeltordnung (47 KB)