Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.09.2014 die 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz, Vorlage-Nr.: BV-GV/2014-0042 beschlossen. Im § 9 der 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz wurde die Anzahl der Mitglieder in den beratenden Ausschüssen auf 8 Mitglieder erhöht (Umbildung von Ausschüssen) sowie die Bildung des Ausschusses zur Umsetzung Kommunales Energiekonzept festgelegt.
Aus diesem Grunde, ist eine erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung herbeizuführen.
Das Besetzungsverfahren erfolgt nach dem Hare-Niemeyer Verfahren, soweit die Gemeindevertretung nicht einstimmig eine andere Verteilung beschließt.
Jede Fraktion kann einen oder mehrere Stellvertreter benennen. Diese können in dem jeweiligen Gremium jedes von der Fraktion vorgeschlagene Mitglied vertreten. Scheidet ein Mitglied aus, so geht der Sitz auf den in der Reihenfolge ersten Stellvertreter über (§ 41 Abs. 3 BbgKVerf).
Die Fraktionen benennen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Die Fraktionen können ihre Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter jederzeit austauschen. Die Gemeindevertretung kann die Sitzverteilung und die namentliche Ausschussbesetzung durch deklaratorischen Beschluss feststellen (§ 43 Abs. 2 BbgKVerf).
Der Ausschussvorsitzende und seine Stellvertreter werden durch die Fraktionen benannt, denen der Ausschussvorsitz zugeordnet wurde..
Im Fall einer Neu- und Umbildung von Ausschüssen sind gem. § 43 Abs. 5 BbgKVerf. alle betroffenen Ausschussvorsitze neu zu verteilen
Die Ausschüsse können aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden wählen. Die Gemeindevertretung kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen. Für die Ausschusssitzungen im November 2014 werden entsprechende Vorlagen durch die Verwaltung vorbereitet.
Gesetzliche Grundlagen § 43 i.V.m § 41 BbgKVerf
Beschluss: 1.Die Gemeindevertretung bestellt auf Vorschlag der Fraktionen acht Mitglieder und deren Stellvertreter in den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt.
Mitglieder:
Stellvertreter der Fraktion DIE LINKE/ GRÜNE/B90/UWG
Stellvertreter der Fraktion F.Bg.W.:
Stellvertreter der Fraktion SPD:
Stellvertreter der Fraktion CDU:
Stellvertreter der Fraktion EBWP:
2.Herr Olaf Berlin wird als Vorsitzender des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt benannt.
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