Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0057  

 
 
Betreff: Bildung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt
hier: Umbildung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA1
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.10.2014
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.10.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
23.10.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.09.2014 die 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz, Vorlage-Nr.: BV-GV/2014-0042 beschlossen.

Im § 9 der 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz wurde die Anzahl der Mitglieder in den beratenden Ausschüssen auf 8 Mitglieder erhöht (Umbildung von Ausschüssen) sowie die Bildung des Ausschusses zur Umsetzung Kommunales Energiekonzept festgelegt.

 

Aus diesem Grunde, ist eine erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung herbeizuführen.

 

Das Besetzungsverfahren erfolgt nach dem Hare-Niemeyer Verfahren, soweit die Gemeindevertretung nicht einstimmig eine andere Verteilung beschließt.

 

Jede Fraktion kann einen oder mehrere Stellvertreter benennen. Diese können in dem jeweiligen Gremium jedes von der Fraktion vorgeschlagene Mitglied vertreten. Scheidet ein Mitglied aus, so geht der Sitz auf den in der Reihenfolge ersten Stellvertreter über (§ 41 Abs. 3 BbgKVerf).

 

Die Fraktionen benennen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

Die Fraktionen können ihre Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter jederzeit austauschen. Die Gemeindevertretung kann die Sitzverteilung und die namentliche Ausschussbesetzung durch deklaratorischen Beschluss feststellen (§ 43 Abs. 2 BbgKVerf).

 

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende und seine Stellvertreter werden durch die Fraktionen benannt, denen der  Ausschussvorsitz zugeordnet wurde..

 

Im Fall einer Neu- und Umbildung von Ausschüssen sind gem. § 43 Abs. 5 BbgKVerf. alle betroffenen Ausschussvorsitze neu zu verteilen

 

Die Ausschüsse können aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden wählen. Die Gemeindevertretung kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen.

Für die Ausschusssitzungen im November 2014 werden entsprechende Vorlagen durch die Verwaltung vorbereitet.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 43 i.V.m § 41 BbgKVerf

 

 


 

 

 


Beschluss:

1.Die Gemeindevertretung bestellt auf Vorschlag der Fraktionen acht Mitglieder und deren Stellvertreter in den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt.

 

Mitglieder:

 

  1. Herr Jörg Striegler                            DIE LINKE/ GRÜNE/B90/UWG
  2. Herr Jürgen Krajewski              DIE LINKE/ GRÜNE/B90/UWG

             

  1. Herr Dirk Reinhardt                            F.Bg.W.
  2. Herr Klaus Pawlowski              F.Bg.W.
  3. Herr Ralf Becker                            SPD
  4. Herr Frank Liste                            SPD
  5. Herr Olaf Berlin                            CDU
  6. Frau Monika Braune              EBWP

 

Stellvertreter der Fraktion DIE LINKE/ GRÜNE/B90/UWG

  1. Frau Dr. Kalinowski
  2. Herr Marco Skupien

 

Stellvertreter der Fraktion F.Bg.W.:

  1. Herr Peter Liebehenschel

 

Stellvertreter der Fraktion SPD:

  1. Herr Dietmar Seefeldt
  2. Frau Maria Brandt

 

 

Stellvertreter der Fraktion CDU:

  1. Herr Uwe Liebehenschel

 

Stellvertreter der Fraktion EBWP:

  1. Frau Nadine Kieprowski

 

 

2.Herr Olaf Berlin wird als Vorsitzender des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt benannt.