Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Zusammenhang mit der Schaffung von Räumen für den Ortsverein der AWO Wandlitz wurde geprüft, ob die Räume, die sich im 1. und 2. OG des Objektes Prenzlauer Chaussee 133 befinden, für die Nutzung als Jugendclub geeignet sind.
Es gibt derzeit verschiedene Aspekte, die gegen eine sofortige Nutzung der Räume als Jugendclub sprechen. Dazu gehört u.a. ein fehlender 2. Rettungsweg, die fehlende Barrierefreiheit und zusätzlich entspricht die Zufahrt zum Gebäude nicht den Anforderungen der brandenburgischen Bauordnung. Es steht abschließend noch nicht fest, mit welchem baulichen, finanziellen und zeitlichen Aufwand zu rechnen ist, um den Standort als Jugendclub nutzbar zu machen. Unabhängig von der Klärung des Standortes geht es um die Schaffung von offenen Angeboten im Kinder- und Jugendbereich. Aufgrund wiederholter Beschwerden über Jugendliche, die sich im Bereich des Bahnhofs Wandlitzsee, der Strandpromenade und der Jugendherberge aufhalten und die allgemeine Ordnung stören, gibt es derzeit eine befristete Vereinbarung bis 31.10.2014 mit dem IB als Träger der Jugendkoordination in der Gemeinde Wandlitz zusätzlichen einen Straßensozialarbeiter/mobilen Jugendarbeiter im Gemeindegebiet einzusetzen. Die inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte wurden in Abstimmung mit der Jugendkoordinatorin wie folgt festgelegt:
Aufsuchende Arbeit (ca. 20 h) - Aufsuchen von Kindern und Jugendlichen an öffentlichen Plätzen - Analyse der Gruppen, der Altersstruktur und der Bedarfe - Niedrigschwellige Beratung - Vermittlung innerhalb von Konflikten - Vermittlung an Institutionen/Fachdienste
Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in den Ortsteilen (ca.20 h): - Anregung/Schaffung von Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien in den Ortsteilen Schönwalde, Schönerlinde, Stolzenhagen, Prenden, Lanke, Zerpenschleuse - Aufbau ehrenamtlicher Strukturen in den Ortsteilen
Ziel ist es, bereits jetzt Kontakte zu den Jugendlichen aufzubauen, Angebote, die bereits durch Initiativen von Vereinen oder ehrenamtlichen Kräften bestehen, zu unterstützen und auszubauen.
Der Bedarf an mobiler Jugendarbeit besteht. Räume in den Gemeindezentren der Ortsteile sind vorhanden und Initiativen, diese für Jugendarbeit zu nutzen gibt es auch. Der mobile Jugendarbeiter, der für den Bereich Basdorf und Klosterfelde bereits über die AWO eingesetzt ist, kann diesen zusätzlichen Bedarf, der in den anderen Ortsteilen besteht, nicht decken.
Es besteht die Möglichkeit und auch die Bereitschaft des IB, die befristet eingesetzte Straßensozialarbeiterin/ Jugendarbeiterin über den vereinbarten Zeitraum ab November 2014 in der Gemeinde weiter zu beschäftigen. Der Vorteil wäre, dass bereits bestehende Kontakte genutzt und Maßnahmen die durch sie angearbeitet wurden, fortgesetzt und realisiert werden können.
Natürlich kann auch über ein Interessenbekundungsverfahren die Trägerschaft ausgeschrieben und die Stelle entsprechend neu besetzt werden.
Die Mittel für die Finanzierung dieser Stelle sind im Haushaltsplan 2014 als Zuschuss an den IB in Höhe von 37,5 T € für die Betreibung JC Wandlitz unter dem Vorhalt nach Gründung eingestellt. Ein Grundsatzbeschluss ist erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 14 Brandenburgische Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
den Leistungsvertrag zur Durchführung von Angeboten der mobilen Jugendarbeit in der Gemeinde mit dem IB über den 31.10.2014 hinaus vorerst für ein weiteres Jahr fortzusetzen.
oder
im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren die Stelle einschließlich Trägerschaft neu auszuschreiben und zu besetzen.
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