Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss Nr. HA 02/04-14 wurde die HYDRO- Planungsgesellschaft mbH, mit den Planungsleistung beauftragt. Für den Ausbaustandard der Straße wurden dem Planungsbüro folgende Kriterien vorgegeben:
Im Zuge der Vorplanung wurden vom Planungsbüro verschiedene Varianten untersucht. Variante 1: Ausbaubreite durchgehend 5,50 m breit. Variante 2: Ausbaubreite 5,50 m breit, bis Wacholderstraße ab Wacholderstraße 4,75 m breit. Variante 3: Ausbaubreite durchgehend 4,75 m breit. Im Erläuterungsbericht wurden alle drei Varianten ausführlich und fachkompetent dargestellt und in einer Tabelle zur Übersicht sowie als Entscheidungshilfe einschließlich der jeweiligen Kostenschätzung gegenübergestellt. Das über die Ruhlsdorfer Straße erschlossene Siedlungsgebiet umfasst etwa 200 Grundstücke. Bei der sich hieraus ergebenen Verkehrsbelastung von über 150 KFZ in der Spitzenstunde ist nach der Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) eine Fahrbahnbreite von 5,50 m vorzusehen. Erschließungbeitragssrechtlich ist die Ruhlsdorfer Straße als Haupterschließungsstraße einzustufen, weil ca. 3/4 der Grundstücke des nördlichen Siedlungsgebietes über die Ruhlsdorfer Straße erreicht werden. Ab der Kreuzung Wacholderstraße dient die Ruhlsdorfer Straße vorwiegend dem Anliegerverkehr. Dadurch reduziert sich die Verkehrsbelastung so wesentlich, dass eine Einengung von 5,50 m Breite auf 4, 75 m durchaus gerechtfertigt ist. Erschließungsbeitragsrechtlich wird voraussichtlich eine Abschnittsbildung in die Abschnitte a) von Bogenheide bis Wacholderstraße b) von Kreuzung Wacholderstraße bis Haselweg und Drosselweg vorzunehmen sein. Straßenbaulich ist die Variante 2 als Haupterschließungsstraße mit Einengung ab der Wacholderstraße vorzusehen. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) Finanzielle Auswirkungen: ja / nein Die notwendigen finanziellen Mittel für die Realisierung der Maßnahme (Straßenbau inklusive Beleuchtung, ohne den Ausbau des Gehweges) sind in den Haushaltsplan 2005 eingestellt. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Ruhlsdorfer Straße als Haupterschließungsstraße nach Variante 2 aus der Vorplanung weiter zu planen. Anlagen: |
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