Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 17.06.2004 beschlossen, die öffentliche Aus-legung des Planentwurfs durchzuführen sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu be-teiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Gesetzliche Grundlagen §§ 1 (6), 3 (2) und 4 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 35 (2) GO §§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage enthaltene Abwägung als Beschluss bestätigt wird und beauftragt die Gemeindeverwaltung sicherzustellen, dass die Abwägungs-vorschläge berücksichtigt werden. Anlagen: (21 Seiten) Abwägungsprotokoll
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