Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0202  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "In den Gründen", OT Basdorf1. Änderung
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:B 61 10 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
02.11.2004 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
10.11.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.12.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.12.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage BV-GV_2004-0202
Anlage BV-GV_2004-2002_Anlage_2

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 17
Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 17.06.2004 beschlossen, die öffentliche Aus-legung des Planentwurfs durchzuführen sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu be-teiligen.

 

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 (6), 3 (2) und 4 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 (2) Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 35 (2) GO

§§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage enthaltene Abwägung als Beschluss bestätigt wird und beauftragt die Gemeindeverwaltung sicherzustellen, dass die Abwägungs-vorschläge berücksichtigt werden. 

Anlagen:

Anlagen:

 

(21 Seiten)

Abwägungsprotokoll

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BV-GV_2004-0202 (1 KB)    
Anlage 2 2 Anlage BV-GV_2004-2002_Anlage_2 (57 KB)