Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0003  

 
 
Betreff: Beschluss über die Anzahl der Hauptausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA1
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
19.06.2014 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sieht vor, dass in amtsfreien Gemeinden ein Hauptausschuss zu bilden ist.

In der Gemeinde Wandlitz wird dieser nach der derzeit geltenden Hauptsatzung als „Haupt-und Finanzausschuss“ bezeichnet.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus Gemeindevertretern und der Bürgermeisterin als stimmberechtigtes Mitglied.

Gemäß § 49 Abs. 2 BbgKVerf legt die Gemeindevertretung in ihrer konstituierenden Sitzung die Anzahl der Gemeindevertreter fest, die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sind.

 

Der Beschluss erfolgt nach § 39 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf durch offene Abstimmung.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 49 BbgKVerf i.V.m. § 39 BbgKVerf

 

 


 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Haupt- und Finanzausschuss aus …………………. Gemeindevertretern und der Bürgermeisterin besteht.