Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2014-0395  

 
 
Betreff: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1704
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.04.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.04.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
05.05.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug
Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag mit Befreiungen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord II“ auf dem Grundstück, Gemarkung Wandlitz, Spreestraße 8, Flur 4, Flurstücke 1704 vor.

 

Die Befreiung bezieht sich auf die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet, hier auf die Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,25.

Die Grundflächenzahl (GRZ) der geplanten Stadtvilla beträgt 0,15 und die GFZ soll 0,29 betragen, was einer Überschreitung der jetzigen GFZ von 0,04 (23,28 m²) entspricht.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ hinsichtlich der GFZ für reine Wohngebiete ist geplant. Der Entwurf wurde am 03.04.2014 durch die Gemeindevertretung mit Beschluss-Nr.: BV-GV/2014-0625 gebilligt.

 

Im Hinblick auf die Änderung ist die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GFZ auf 0,29 zu zustimmen.

 

 


Anlagen:

 

-          Flurkartenauszug

-          Antragsunterlagen (4 Seiten)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (226 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (340 KB)