Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag mit Befreiungen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord II“ auf dem Grundstück, Gemarkung Wandlitz, Spreestraße 8, Flur 4, Flurstücke 1704 vor.
Die Befreiung bezieht sich auf die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet, hier auf die Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,25. Die Grundflächenzahl (GRZ) der geplanten Stadtvilla beträgt 0,15 und die GFZ soll 0,29 betragen, was einer Überschreitung der jetzigen GFZ von 0,04 (23,28 m²) entspricht.
Die Änderung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ hinsichtlich der GFZ für reine Wohngebiete ist geplant. Der Entwurf wurde am 03.04.2014 durch die Gemeindevertretung mit Beschluss-Nr.: BV-GV/2014-0625 gebilligt.
Im Hinblick auf die Änderung ist die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GFZ auf 0,29 zu zustimmen.
Anlagen:
- Flurkartenauszug - Antragsunterlagen (4 Seiten)
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