Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Jahr 2010 wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Im Dezember 2010 erfolgte die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die Gemeindevertretung. Die Abwägungsergebnisse wurden in den Planentwurf eingearbeitet sowie ca. 50 weitere Überarbeitungsbegehren geprüft und ggf. eingearbeitet. Weiterhin wurden landes- und regionalplanerische Vorgaben stetig angepasst. Derzeit laufen noch Prüfungen zu Flächendarstellungen (z.B. Waldfläche mit besonderer Zweckbestimmung am Steinberg in Stolzenhagen) durch die Genehmigungsbehörde. Der Antrag auf flächenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit der Flächendarstellungen mit dem Natur-und Landschaftsschutz muss beim zuständigen Ministerium entsprechend angepasst werden.
Gesetzliche Grundlagen §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 1ff BauGB §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Anlagen:
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie der Landschaftsplan einschließlich seiner Fachpläne und Begründung sind im Bürgerinformationssystem eingestellt
Auszug Entwurf FNP ortsteilbezogen Änderungsbereiche ortsteilbezogen
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