Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0653  

 
 
Betreff: Erweiterte Instandsetzung des Lanker Weges im Ortsteil Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 15
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.04.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.04.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.05.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
15.05.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan
verkehrsrechtlich angeordneter Beschilderungsplan
Gestaltungsvorschlag Einengungen befestigter Bereich
Entwurf bituminöse Befestigung mit wechselseitigem Parken

Begründung / Erläuterung

Der Lanker Weg stellt neben seiner Funktion als kommunale Anliegerstraße einen wichtigen touristischer „Zugangsweg“ zum Waldgebiet am Liepnitzsee dar.

Die derzeitige Situation im Lanker Weg lässt besonders in den Sommermonaten durch parkende Fahrzeuge von Besuchern des Liepnitzsee keinen ordnungsgemäßen Verkehrsablauf zu. Aufgrund des unbefestigten Zustandes des Lanker Weges werden speziell zwischen der Haus-Nr. 19 und der Einmündung zum Liepnitzweg Fahrzeuge regelmäßig in sämtlichen verfügbaren Straßennebenbereichen sowie beidseitig auf der augenscheinlich erkennbaren Fahrbahn ohne Berücksichtigung einer ausreichend verbleibenden Fahrgasse abgestellt.

Die Einschränkungen für die Anlieger sowie auch insbesondere für den notwendigen Einsatz von Not- und Rettungsfahrzeugen werden als nicht hinnehmbar eingeschätzt.

Im Übrigen ist zu beobachten, dass aufgrund des geradlinigen Verlaufes des Lanker Weges durch die Fahrzeugführer die vorgeschriebene Fahrgeschwindigkeit regelmäßig überschritten wird.

 

Aus den genannten Gründen ist die Schaffung von baulichen Voraussetzungen erforderlich, die zu einer geordneten Parksituation, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Reduzierung auf die bereits vor Ort verkehrsrechtlich angeordnete Geschwindigkeit von max. 30 km/h sowie zur Verminderung der Staubbelästigung führen.

 

Aus einer Einwohnerversammlung am 08.08.2013 ist eine Arbeitsgruppe aus Anwohnern und der Verwaltung hervorgegangen, welche einen Vorschlag zur Gestaltung des derzeit unbefestigten Abschnittes des Lanker Weges, zwischen der Haus-Nr. 19 und der Einmündung zum Liepnitzweg und zur Schaffung verkehrsberuhigender Einbauten im befestigten Abschnitt des Lanker Weges erarbeiten sollte.

 

Im Ergebnis von 4 Arbeitsgruppensitzungen im Zeitraum von September 2013 bis März 2014 ist ein genehmigungsfähiger Gestaltungsvorschlag, wie folgt erarbeitet worden (s. Anlage)

 

  1. Instandsetzung unbefestigter Bereich, zwischen der Haus-Nr. 19 und der Einmündung Liepnitzweg

 

Die Ermittlung der notwendigen Ausbaubreiten der Fahrbahn, der Parkstände und der Entwässerungsmulden basiert auf den für Straßenbauprojekte in Brandenburg anzuwendenden Richtlinien. Das sind insbesondere die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und der Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg.

Bei der Querschnittsbemessung wurden weitestgehend Grundsätze minimaler Kostenaufwendungen sowie technologischer Zwänge beachtet.

             

              Die Fahrbahn soll auch zukünftig, wie derzeit praktiziert, als               Mischverkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer (Kfz, Fahrrad, Fußgänger)               nutzbar bleiben.

 

              Die nach Richtlinie zu wählende Fahrbahnbreite zur               Gewährleistung eines               uneingeschränkten Begegnungsverkehrs Pkw/Pkw beträgt 4,75 m.

              Der Begegnungsverkehr Pkw/Lkw ist aufgrund seiner geringen Häufigkeit bei               der Straßenraumgestaltung nicht maßgebend. Er ist durch Mitbenutzung des               Bankettbereiches möglich.

 

              Die Lage der Entwässerungsmulden richtet sich nach den vorhandenen               Höhenverhältnissen. Daher erfolgt die Anordnung auf der südlichen               Fahrbahnseite.

              Die Entwässerungsmulden sind mit einer mittleren Breite von 1,50 m und eine               mittlere Tiefe von 0,30 m ab Oberkante Fahrbahn geplant.

 

              Durch die Anordnung von 3 wechselseitigen Parkständen der Breite von

              2,0 m und Länge von jeweils maximal 50 m soll eine Straßenraumgestaltung               geschaffen werden, welche zur Einhaltung der verkehrsrechtlich angeordneten               Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h führt.

             

              Dazu ist im Bereich der anzulegenden Parkflächen in Längsaufstellung die               Einengung der Fahrbahn auf eine Breite von 3,50 m vorgesehen.

              Im eingeengten Bereich ist ein Einrichtungsverkehr für Lkw`s bzw. Pkw`s               gewährleistet.

             

              Aufgrund notwendiger Sichtbeziehungen der Verkehrsteilnehmer sind               Fahrbahnabschnitte für einen Begegnungsverkehr (Zweirichtungsverkehr) in               einem Abstand von max.               50 m anzuordnen.

              Resultierend ergibt sich eine abschnittsweise Längenaufteilung für den               Einrichtungsverkehr und den Zweirichtungsverkehr.

 

              Bei der Wahl der Befestigungsart der zukünftigen Mischverkehrsfläche des               Lanker Weges kommt die Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte sowie               der gemeindlichen Erfordernisse auch in Bezug auf die touristische Nutzung               und die der Anlieger zum Tragen:

 

 

              Der „vordere“, befestigte Teil des Lanker Weges wurde als Teststrecke mit               einer sogenannten Tränkdecke instandgesetzt. Die Erfahrungen zeigen, dass               mit der Tränkdecke unter der Voraussetzung der Standfestigkeit des               Unterbaus (Tragschicht) insgesamt die Erwartungen erfüllt werden konnten. 

              Allerdings weist die Deckschicht durch die dynamischen Beanspruchungen                beim Bremsen und Anfahren erhebliche Schäden auf, deren Reparatur               schwierig und kostenintensiv ist.

 

              Eine derartige Fahrbahnbefestigung könnte auch im derzeit unbefestigten               Lanker Weg zur Anwendung kommen. Jedoch ist zu bedenken, dass im               Bereich der Längsparkstände regelmäßige Überfahrungen der               Fahrbahnkanten zu erwarten sind.

              Daher ist die Instandsetzung des Lanker Weges mittels Einbau einer               einschichtigen 4 cm dicken Asphaltbetonschicht auf einer Breite von 4,75 m               vorgesehen.

              Dies stellt auch unter der Berücksichtigung der gegenwärtig, zwar nicht               ausgeschlossenen, jedoch kurz- bis mittelfristig nicht zu erwartenden               Schmutzwassererschließung eine temporäre Befestigungsart dar.

 

              Im Bereich der 2,0 m breiten Längsparkstände ist für parkende Fahrzeuge               durch die Einengung der Fahrbahn auf 3,50 m eine Nutzungsbreite von

              1,25 m auf der bituminösen Fahrbahnbefestigung gegeben. Die verbleibende               noch notwendige Breite der Parkstände von 0.75 m wird durch das Aufbringen               einer Schottertragschicht hergestellt.

 

  1. Herstellung von Anlagen zur Verkehrsberuhigung im befestigten Bereich

 

              Bezüglich der Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten im               bereits bituminös               befestigten Abschnitt des Lanker Weges sind                Überlegungen hinsichtlich einer               kostengünstigen Gestaltungsvariante mit wechselseitigen punktuellen               Einengungen der Fahrbahn auf eine Breite von 3,50 m vorgesehen.

 

              Aufgrund des zweiseitigen Gefälles (Dachgefälle) der vorhandenen               Fahrbahnbefestigung des Lanker Weges führt ein nachträglicher Einbau von               Hochborden zur Herstellung von Einengungen zu einer Einschränkung der               Regenwasserableitung und somit zur Pfützenbildung auf der Fahrbahn.

 

              Resultierend ist in Bezug auf die verkehrsrechtlich geforderte eindeutige               Erkennbarkeit eine „Abmarkierung“ der Einengungen mittels Aufbringen einer               Sperrmarkierung sowie Aufstellung einer Warnbake (Leitbake) notwendig.

 

              In Abhängigkeit von Zwangspunkten, wie Einmündungen und Zufahrten sind               zunächst jeweils zwei Einengungen zwischen Haus-Nr. 42 und 43, auf Höhe               Haus-Nr. 47 sowie auf Höhe Haus-Nr. 54 Einengungen vorgesehen.

 

Im Zusammenhang mit der Projektbearbeitung ist eine Kalkulation der geschätzten Kosten für die o.g. Gestaltungsvariante der Instandsetzung des Lanker Weges sowie bzgl. der Herstellung der Einengungen zur Verkehrsberuhigung vorgenommen worden.

Danach beläuft sich der Instandsetzungsaufwand des unbefestigten Abschnittes des Lanker Weges unter Berücksichtigung von, im Vorfeld, notwendigen Medienumverlegungen, auf ca. 63.800 €.

 

 

Der geschätzte Aufwand für die Herstellung der Einengungen zur Verkehrsberuhigung im befestigten Bereich des Lanker Weges belaufen sich auf ca. 2.800 €.

 

Die Finanzierung der Maßnahmen ist über eine bereits im Haushalt 2014 erfolgte Einzelveranschlagung sowie aus dem Budget für die Straßeninstandsetzungen vorgesehen.

 

Am 08.05.2014 ist eine Einwohnerversammlung zur Vorstellung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppensitzungen geplant.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

66.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2014

54100.522101

 

25.000

 

2014

54100.522102

 

41.600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die bituminöse Instandsetzung des unbefestigten Lanker Weges, zwischen der Haus-Nr. 19 und der Einmündung Liepnitzweg, sowie die Herstellung von Einengungen zur Verkehrsberuhigung im befestigten Bereich gemäß der in der Arbeitsgruppe „Lanker Weg“ erarbeiteten und in der Begründung zum Beschluss dargestellten Gestaltungsvariante.

 

Die zeichnerische Darstellung der Gestaltungsvariante wird zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt.

 


Anlagen:

 

1. Übersichtsplan

2. Verkehrsrechtlich angeordneter Beschilderungsplan

3. Gestaltungsvorschlag Einengungen im bereits befestigten Bereich

4. Entwurf „ bituminöse Befestigung mit wechselseitigem Parken“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (184 KB)    
Anlage 2 2 verkehrsrechtlich angeordneter Beschilderungsplan (102 KB)    
Anlage 3 3 Gestaltungsvorschlag Einengungen befestigter Bereich (202 KB)    
Anlage 4 4 Entwurf bituminöse Befestigung mit wechselseitigem Parken (277 KB)