Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss BV-GV/2014-0637 vom 03.04.2014 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz den Erwerb einer Wohnimmobilie im Ortsteil Klosterfelde.
Da die Erwerbskosten in Höhe von 428 T€ ein Prozent des Haushaltsvolumens übersteigen, muss gemäß geltender Haushaltssatzung §5 Abs. 4 Satz b eine Nachtragssatzung erstellt werden.
Sich abzeichnende Veränderungen bei der Finanzierung einzelner Investitionsvorhaben (u.a. Straßenbauvorhaben, Sanitärgebäude am Kunstrasenplatz etc.) können im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 konkret veranschlagt werden.
Gesetzliche Grundlagen Haushaltsatzung der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2014
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Nachtragssatzung einschließlich des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2014 in der Fassung vom 06.05.2014.
Anlagen:
- 1. Nachtragssatzung/ 1. Nachtragshaushaushaltsplan 2014 der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 06.05.2014 - Dokumentation der Veränderung, Stand: 05.05.2014
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