Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Juni 2013 hat der 1.FV Eintracht Wandlitz e.V. einen Antrag für die Gewährung von Fördermitteln gemäß der Förderrichtlinie Sportstättenbau beim Kreissportbund Barnim und Landessportbund Brandenburg e.V. gestellt. Der Landessportbund Brandenburg e.V. hat mit Schreiben vom 20.2.2014 mitgeteilt, dass eine Berücksichtigung im Kalenderjahr 2014 zur Förderung nicht möglich ist. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass ein Fördermittelantrag für 2015 erneut gestellt werden kann. Beantragt wurden für den Anteil Sport 443.100,00 €. Bewilligt wurden 12.500 €, für 2015 ist die gleiche Fördersumme in Aussicht gestellt.
Für die Schaffung zusätzlicher Horträume bestand die Möglichkeit entsprechend der Fördermittelrichtlinie des Landkreises Barnim zur Förderung baulicher Maßnahmen im Kindertagesbetreuungsbereich bis 31.08.2013 einen Antrag zu stellen. Hier wurde mitgeteilt, dass eine Förderung 2014 nicht möglich ist, der Antrag ist auf die Nachrückerliste gesetzt worden. Es besteht natürlich auch hier wieder die Möglichkeit für 2015 Mittel zu beantragen, wie die Förderchancen sind ist nicht absehbar. Beantragt wurden für den Anteil Hort 80.000 €.
Damit stehen Eigenmittel in Höhe von 931.900 € zur Verfügung. Die Finanzierungslücke beträgt 498.100 €. Vorgeschlagen wird den Differenzbetrag von 498.100 € in den Haushaltsplan 2015 einzustellen und so die Gesamtfinanzierung der Maßnahme zu sichern. Nach Vorlage der Baugenehmigung kann dann mit der Realisierung der Maßnahme begonnen werden.
Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs.2 Nr. 16 und 19
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt 498.100 € zur Durchführung der Baumaßnahme Errichtung eines Funktionsgebäudes für den Kunstrasenplatz in Verbindung mit der Schaffung von vier zusätzlichen Horträumen In den Haushaltsplan 2015 aufzunehmen.
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