Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0643  

 
 
Betreff: Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes "August-Bebel-Straße"
Gemarkung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 20 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.04.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.04.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.05.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
15.05.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur BV_GV_2014_0643

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz hat am 27.09.2007 mit Beschluss-Nr.: BV-GV/2007-0592 die die Änderung des Bebauungsplanes „August-Bebel-Straße- beschlossen.

 

Das Änderungsverfahren wurde eingeleitet, um einzelne Flächen hinsichtlich ihrer planungsrechtlichen Ausweisung zu ändern. Eine Fläche, die als Fläche für Sportanlagen festgesetzt war (Flurstücke 1823 und 1991 der Flur 4) und als Standort für den Wandlitzer Segelclub e.V. dienen sollte, sollte für öffentliche Zwecke gesichert werden.

 

Weitere Verfahrensschritte wurden nicht vollzogen.

 

Das Verfahren wurde durch das Verfahren Textbebauungsplan „August-Bebel-Straße“ – 1. vereinfachte Änderung fortgeführt. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz vom 29.09.2012 wurde diese erste Änderung des Bebauungsplanes „August-Bebel-Straße“ rechtskräftig.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch

§ 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3, 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:                    Nein

 

 

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 27.09.2007 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2007-0592 zur Änderung des Bebauungsplanes „August-Bebel-Straße“.


Anlagen:

Beschluss Nr. BV-GV/2007-0592 zur Änderung des Bebauungsplanes „August-Bebel-Straße

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV_GV_2014_0643 (1602 KB)