Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0641  

 
 
Betreff: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Lanker Weg - B 109"
Gemarkung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 2001
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.04.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.04.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung vertagt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.05.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
15.05.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufstellungsbeschluss
Konkretisierung_Aufstellungsbeschluss
Geltungsbereich

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz 07.12.2006 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2006-0525 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lanker Weg / B 109“ beschlossen.

 

Der Bebauungsplan sollte u.a. aufgestellt werden, um die städtebauliche Ordnung und Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche Festsetzungen sicherzustellen sowie die Erschließungssituation zu klären.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.04.2008 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2008-0661 mit der Zielsetzung, das Areal als Standort für ärztliche und therapeutische Einrichtungen bzw. als Standort für altengerechtes Wohnen zu entwickeln, konkretisiert.

 

Weitere Verfahrensschritte wurden nicht vollzogen.

 

Inzwischen liegt ein positiver Bauvorbescheid zur Entwicklung des Areals vor. Ein Investor plant den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses. Die geplanten Wohnungen sollen altengerecht und barrierefrei sein. Die Erschließung einschließlich  rechtlicher Sicherung des geplanten Fußweges wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens geklärt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2012 positiv über diese Bauvoranfrage abgestimmt.

 

Die Weiterführung des Planverfahrens ist nicht mehr erforderlich.  

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauBG)

§ 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg(BbgKVerf)

§§ 2, 3, 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:                    Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Aufhebung der Beschlüsse vom 07.12.2006 mit der Beschluss-Nr. BV-GV/2006-0525 und vom 17.04.2008 mit der Beschluss-Nr. BV-GV/2008-0661 zur Aufstellung bzw. der Konkretisierung des Bebauungsplanes „Lanker Weg / B 109.


Anlagen:

Beschluss Nr. BV-GV/2006-0525 vom 07.12.2006 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lanker Weg / B 109)

Beschluss Nr. BV-GV/2008-0661 vom 17.04.2008 zur Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufstellungsbeschluss (54 KB)    
Anlage 2 2 Konkretisierung_Aufstellungsbeschluss (52 KB)    
Anlage 3 3 Geltungsbereich (199 KB)