Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz 07.12.2006 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2006-0525 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lanker Weg / B 109“ beschlossen.
Der Bebauungsplan sollte u.a. aufgestellt werden, um die städtebauliche Ordnung und Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche Festsetzungen sicherzustellen sowie die Erschließungssituation zu klären.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.04.2008 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2008-0661 mit der Zielsetzung, das Areal als Standort für ärztliche und therapeutische Einrichtungen bzw. als Standort für altengerechtes Wohnen zu entwickeln, konkretisiert.
Weitere Verfahrensschritte wurden nicht vollzogen.
Inzwischen liegt ein positiver Bauvorbescheid zur Entwicklung des Areals vor. Ein Investor plant den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses. Die geplanten Wohnungen sollen altengerecht und barrierefrei sein. Die Erschließung einschließlich rechtlicher Sicherung des geplanten Fußweges wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens geklärt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2012 positiv über diese Bauvoranfrage abgestimmt.
Die Weiterführung des Planverfahrens ist nicht mehr erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauBG) § 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg(BbgKVerf) §§ 2, 3, 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Aufhebung der Beschlüsse vom 07.12.2006 mit der Beschluss-Nr. BV-GV/2006-0525 und vom 17.04.2008 mit der Beschluss-Nr. BV-GV/2008-0661 zur Aufstellung bzw. der Konkretisierung des Bebauungsplanes „Lanker Weg / B 109. Anlagen: Beschluss Nr. BV-GV/2006-0525 vom 07.12.2006 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lanker Weg / B 109) Beschluss Nr. BV-GV/2008-0661 vom 17.04.2008 zur Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses Geltungsbereich
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