Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf Empfehlung des Ortsbeirates Basdorf wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.02.2014 nachfolgender Beschluss gefasst:
Gesetzliche Grundlagen § 46, Abs. 4 BbgKVerf.i.V. m. § 10 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz und der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeine Wandlitz hebt den Beschluss vom 03.02.2014 auf und beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung wie folgt:
Anlagen: keine
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