Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Verwaltung der Gemeinde Wandlitz und ihren Einrichtungen werden immer wieder Spenden und Sponsoring angeboten. Auch die Gemeinde selbst wirbt um Spenden und Sponsoring.
Die Annahme von Spenden und Sponsoring durch Behörden und Träger öffentlicher Stellen ist zulässig, wenn nicht im Einzelfall ein Anschein für eine mögliche Beeinflussung bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zu befürchten ist. Sponsoring ist insbesondere zulässig für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, der Kultur und des Sports, wenn jeder Einfluss auf die Inhalte der Arbeit der Verwaltung und ihrer Einrichtungen auszuschließen ist.
Um ein einheitliches Handeln und Einhaltung folgender Grundsätze - Wahrung der Integrität der öffentlichen Verwaltung - Vermeidung eines korrupten Anscheins bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - vollständige Transparenz bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben - Vorbeugung gegen jede Form von Korruption und unzulässiger Beeinflussung - öffentliche Aufgaben sind grundsätzlich durch öffentliche Mittel zu finanzieren, Spenden und Sponsoring sind daher nur ergänzend zu gewährleisten, wurde die beigefügte Richtlinie zur Einwerbung und Verwendung von Spenden und Sponsoring der Gemeinde Wandlitz erarbeitet. Diese soll ein einheitliches Handeln innerhalb der Gemeinde Wandlitz umsetzen.
Gesetzliche Grundlagen § 28 BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Richtlinie zur Einwerbung und Verwendung von Spenden und Sponsoring der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen: - Richtlinie zur Einwerbung und Verwendung von Spenden und Sponsoring der Gemeinde Wandlitz - Muster Sponsoring-Vertrag
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