Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 26.02.2004 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs durchzuführen sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und firstgerecht durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Gesetzliche Grundlagen §§ 1 (6), 3 (2) u. 4 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) i.Vm § 35 (2) GO §§ 2, 3, u. 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage enthaltene Abwägung als Beschluss bestätigt wird und beauftragt die Gemeindeverwaltung sicherzustellen, dass die Abwägungs-vorschläge berücksichtigt werden. Anlagen: (15 Seiten) Abwägungsprotokoll
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