Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Für die Straße zwischen Eberswalder Weg und dem B-Plangebiet „Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse - nördlich Langer Trödel“ soll die Benennung als eindeutige territoriale Bezeichnung erfolgen. Die Straße ist in Asphaltbauweise hergestellt, eine Beleuchtungsanlage errichtet. Durch die Straßenbenennung und Beschilderung ist für Rettungsfahrzeuge, Post, Belieferungs- und Entsorgungsfahrzeuge die Zufahrtsmöglichkeit erkennbar. Die Bebauung der Grundstücke im B-Plangebiet mit Wochenendhäusern ist beabsichtigt. Vorgeschlagen wurden:
- Kaffenkahnstraße - Finowmaßkahnstraße - Zum Wasserkreuz - Zum Hohenzollernkreuz
Die Straßennamen haben einen Bezug zur territorialen Schifffahrtsgeschichte und sind in der Gemeinde bisher nicht vergeben. Der beschlossene Straßenname ist im Protokoll festzuhalten. Die Widmung als öffentliche Straße ist zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalgesetz des Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Benennung der Straße auf den Flurstücken 134 tlw. der Flur 2 und 437 der Flur 7 zwischen Eberswalder Weg und B-Plan-Gebiet, der Name ist im Protokoll festgehalten.
Anlagen: Flurkarte
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