Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Am 30.10.2013 ist durch die Gemeindevertretung Wandlitz der Beschluss gefasst worden, die öffentlich- rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit als Schulträger auf die Gemeinde Marienwerder vom 01.09.198 in Verbindung mit der 1. Änderung dieser Vereinbarung am 30.072002 zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu kündigen und um fünf weitere Jahre zu verlängern.
In der Anlage ist die 2. Änderungsvereinbarung beigefügt.
Der Gemeinde Marienwerder wird die wortgleiche 2. Änderungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gesetzliche Grundlagen § 101 Abs. 1 und 2 Brandenburgisches Schulgesetz § 23 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in der Anlage befindliche 2. Änderungsvereinbarung zur Öffentlich- rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit als Schulträger.
Anlagen: 2. Änderungsvereinbarung zur Öffentlich- rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit als Schulträger.
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