Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. Juni 2012 den Einleitungsbeschluss BV-GV/2012-0434 zur 2. Änderung des Bebauungsplans „August-Bebel-Straße“ gefasst.
Das Vorhaben wurde gemäß Artikel 12 Abs. 1 des Landesplanungsvertrages bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim mit der Anfrage zu den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angezeigt. Des Weiteren wurde beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ein Antrag auf landschaftsschutzrechtliche Entscheidung zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet“ gestellt.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde auf Grund des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch verzichtet.
Änderungsanlass ist die planungsrechtliche Sicherung von zwei Wochenendbungalows, von denen einer nach Brandeinwirkung zerstört wurde. Die Bungalows, welche dem Erholungszweck dienen, genießen nach den geltenden Festsetzungen aber nur Bestandsschutz, was zum jetzigen Zeitpunkt gegen eine Wiedererrichtung spricht.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
Anlagen:
- Textbebauungsplan „August-Bebel-Straße“ mit Begründung (Stand Januar 2014)
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