Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0629  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "August-Bebel-Straße" Gemarkung Wandlitz, 2. Änderung
- Auslegungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
04.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.03.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.03.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.04.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
2014-01_2 Änderung August-Bebel Str (2)

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. Juni 2012 den Einleitungsbeschluss BV-GV/2012-0434 zur 2. Änderung des Bebauungsplans „August-Bebel-Straße“ gefasst.

 

Das Vorhaben wurde gemäß Artikel 12 Abs. 1 des Landesplanungsvertrages bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim mit der Anfrage zu den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angezeigt. Des Weiteren wurde beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ein Antrag auf landschaftsschutzrechtliche Entscheidung zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet“ gestellt.

 

Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde auf Grund des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch verzichtet.

 

Änderungsanlass ist die planungsrechtliche Sicherung von zwei Wochenendbungalows, von denen einer nach Brandeinwirkung zerstört wurde. Die Bungalows, welche dem Erholungszweck dienen, genießen nach den geltenden Festsetzungen aber nur Bestandsschutz, was zum jetzigen Zeitpunkt gegen eine Wiedererrichtung spricht.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§              1 ff Baugesetzbuch

§              2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§              2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.

 

  1. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Anlagen:

 

-          Textbebauungsplan „August-Bebel-Straße“ mit Begründung (Stand Januar 2014)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014-01_2 Änderung August-Bebel Str (2) (3072 KB)