Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Bebauungsplan „Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel“ wurde im Jahr 2004 erarbeitet. Die HELMA Ferienimmobilien GmbH hat als Investor das Plangebiet übernommen. Aufgrund von Korrekturwünschen des Investors sowie neuer zu beachtender gesetzlicher Rahmenbedingungen ist eine Überarbeitung des Bebauungsplanes in einigen Bereichen notwendig. Bereits am 05.12.2013 wurde von der Gemeindevertretung ein Änderungsbeschluss gefasst. Damals wurde beschlossen: Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freizeit- und Versorgungszentrum (SO 3) soll um 50 % verkleinert werden. Die weiteren 50% der Fläche sollen als SO 2 -Sondergebiet mit Zweckbestimmung Ferienhausgebiet festgesetzt werden. Dem neuen SO 3 -Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freizeit- und Versorgungsgebiet soll der Wasserwanderstützpunkt angegliedert werden.
Weiterhin ist geplant folgende Festsetzungen zur Änderung zu bringen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgK Verf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 1 ff. Baugesetzbuch(BauGB)
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Anlagen:
Entwurf 1. Änderung Bebauungsplan Bebauungsplanänderungen- Gegenüberstellung
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