Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen auf Befreiung und Ausnahme von den planungsrechtlichen Festsetzungen beabsichtigt die Gemeinde Wandlitz den rechts-kräftigen Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord III“ zu ändern.
Ein erster Entwurf zur Änderung ist bereits ausgearbeitet.
Im Einzelnen ist eine Erhöhung der maximal zulässigen Geschossflächenzahl beab-sichtigt. Nebenanlagen sollen zukünftig ohne Beschränkung der Breite direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen. Für alle Grundstücke, nicht nur für Eck-grundstücke, soll eine Mindestgröße festgesetzt werden. Geplant ist auch, gestalte-rische Festsetzungen hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Fassa-dengestaltung zu lockern.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Auch entspricht die Änderung der o.g. Nutzungsparameter keinem Vor-haben, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter-liegt. Ebenso bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter, so dass das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) angewendet werden kann.
Gemäß § 13 BauGB wird daher von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Erarbeitung eines Umwelt-berichtes abgesehen.
Die Durchführung des Änderungsverfahrens erfolgt durch die Gemeindeverwaltung (Bauamt, Sachgebiet Bauleitplanung). Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4a und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) § 2, § 3 und § 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee-Nord III“ werden geändert. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen: Satzungstext (Entwurf) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee-Nord III“ Synopse
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