Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit den Beschlussnummern BV-GV/2009-0095 und BV-GV/2009-0152 wurden bereits am 01.10.2009 und am 11.02.2010 die Beschlüsse über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffent-licher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.
Da das Plangebiet innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Wandlitz-Biesenthal-Prendener-Seengebiet“ liegt, war auch die flächenschutzrechtliche Prüfung des Be-bauungsplanes erforderlich. Am 20.01.2014 erging die erforderliche positive Ent-scheidung des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher-schutz, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Gesetzliche Grundlagen
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Breitscheidstraße/B 109“ wird als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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