Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz ist gemäß Vermögenszuordnung von 1992/1995 Eigentümer des Grundstücks in Stolzenhagen, Dorfstraße 15, Flur 2, Flurstücke 178 und 857. Das Grundstück ist insgesamt 3.180 m² groß, hiervon ist eine Teilfläche von ca. 1.800 m² als nicht bebaubares Grün-/Gartenland einzustufen. Das Grundstück ist bebaut mit einem Wohngebäude, Nebengebäude (Garagen, Schuppen) und einer Mehrzweck- bzw. Wartungshalle. Bis zum Jahr 2012 wurde das Areal von der Gemeinde genutzt. Im straßenseitigen Wohnhaus befanden sich das Archiv sowie Büro- und Aufenthaltsräume des gemeindlichen Bauhofs. Die Mehrzweckhalle im hinteren Grundstücksbereich sowie die Nebengebäude dienten bis zum Umzug des Bauhofes Nord nach Klosterfelde als Wartungshalle sowie zur Lagerung von Maschinen, Geräten und sonstigen Materialien des Bauhofs.
Bis zum Jahr 2013 befand sich auf dem Grundstück ein weiteres Gebäude, das auf Grundlage eines Pachtvertrages als Wäscherei genutzt wurde. Nach Beendigung des Pachtvertrages durch den Pächter wurde das marode Gebäude abgerissen, da eine Sanierung auf Grund unverhältnismäßig hoher Kosten unwirtschaftlich gewesen wäre.
Nach dem Entwurf des Flächennutzungsplans richtet sich die Bebaubarkeit des Grundstücks in einer Tiefe von ca. 50 m (ab Dorfstraße) nach den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 Baugesetzbuch. Der westlich gelegene hintere Grundstücksbereich ist nicht bebaubar und ausschließlich als Gartenland nutzbar.
Nach Abriss des Wäschereigebäudes und Aufräumarbeiten durch den Bauhof wurde das Objekt im September/Oktober letzten Jahres zur Vergabe im Erbbaurecht ausgeschrieben. Da im Ausschreibungsverfahren keine Gebote eingingen, wurde die Vermarktung auf Grund des ungeeigneten Winterhalbjahres ab November eingestellt mit der Absicht, das Objekt ab Frühjahr 2014 erneut auszuschreiben.
Bei einer erfolgreichen Vermarktung des Gesamtobjektes wäre ein jährlicher Erbbauzins von 2.200 € zu erzielen. Für die Übernahme aller Baulichkeiten (Wohnhaus, Garagen, Mehrzweckgebäude, Nebengelass) wäre insgesamt ein einmaliger Entschädigungsbetrag in Höhe von ca. 140.000 € zu zahlen.
Eine Vermarktung unter den gegenwärtigen Voraussetzungen wird sich schwierig gestalten. Das Grundstück verfügt zwar mit über 3.000 m² über eine Interessenten ansprechende Größe, hiervon ist aber der größte Flächenteil lediglich als Gartenland nutzbar. Hinzu kommt, dass die Mehrzweckhalle in ihrer jetzigen Ausführung kaum für einen privaten Erwerber nutzbar ist. Es wären erhebliche Umbauarbeiten notwendig, um das Gebäude einer privaten Nutzung zuzuführen. Der Kostenaufwand hierfür wäre sehr hoch, zumal bereits für die Übernahme nur dieses Gebäudes ein Entschädigungsbetrag von ca. 93.000 € zu zahlen wäre. Die Mehrzweckhalle wurde erst im Zeitraum 2000 errichtet, daraus ergibt sich dieser Restbuchwert, den ein Erwerber zu zahlen hätte.
Auf Grund der relativ geringen Erfolgsaussichten wurden in der Verwaltung auch andere Nutzungsmöglichkeiten diskutiert. Insbesondere prüfte die Kämmerei im Zusammenwirken mit den anderen Fachämtern mögliche kommunale Nutzungen.
Eine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit einer Teilfläche des Grundstückes, nämlich der des Mehrzweckgebäudes mit Garagen und Nebengelassen, stellt die Nutzung als Depot durch das Barnim Panorama Naturparkzentrum · Agrarmuseum Wandlitz dar.
Das Barnim Panorama Naturparkzentrum · Agrarmuseum Wandlitz sammelt, bewahrt und erforscht, stellt aus und bildet weiter. Es verfügt über einen umfangreichen Sammlungsbestand an landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und Maschinen und an kulturhistorischen Sammlungsgütern verschiedener Bereiche. Hervorgegangen aus der 1953 begründeten Heimatstube des Wandlitzer Ehepaars Blankenburg wurde es eine zum Heimatmuseum gewachsene Institution. Als „Museum der agraren Produktivkräfte“ (1975-1990) und als „Agrarmuseum Wandlitz“ (1990-2013) erfolgte die systematische Profilierung zum agrarhistorischem Spezialmuseum. Die Objekte waren räumlich auf drei Museumskomplexe verteilt, in Schaumagazinen ausgestellt oder in Depots und Scheunen verwahrt. Mit der Schaffung des Barnim Panorama Naturparkzentrum · Agrarmuseums Wandlitz 2013 wurde die Gemeinde Wandlitz alleinige Eigentümerin aller der in Obhut des Museums befindlicher Objekte und Exponate.
Wie jedes professionell geführte Museum stellt auch das Barnim Panorama nicht sein gesamtes Sammlungsgut aus, sondern bewahrt Objekte im Depot, die dann als Fundus für Sonderschauen, Veranstaltungen, Wechselausstellungen usw. zur Verfügung stehen. Obwohl der Umzug des Museums zugleich zur Bestandsbereinigung durch die klassischen Abgabemöglichkeiten von Sammlungsgut (z.B. Dauerausleihe, Rückgabe von Leihgaben, Entsorgung) genutzt wurde, herrscht weiterer Depotbedarf. Insbesondere Großobjekte aus den Sammlungsbereichen Landtechnik/Landwirtschaft und Handwerk, Haus- und Hofwirtschaft stellen die Gemeinde vor ein Unterbringungsproblem. Größe und Gewicht der Objekte verlangen Torzugänge von mehr als zwei Meter Breite und Höhe sowie große Grundfläche zu ebener Erde mit stabilen Fußböden. Grundlegende Sicherheitsanforderungen für Depotstandorte sind verschließbare, trockene Räume.
Der aktuelle agrarhistorisch-technische Sammlungsbestandes ist in Objektlisten erfasst. Derzeitige existieren zwei Depot-Standorte.
Die Kellerräume im Verwaltungsgebäude werden entsprechend ihrer Beschaffenheit (Raumzuschnitt, Kellerlage) optimal genutzt. Das Werkstatt-Depot direkt neben der großzügig inszenierten neuen Ausstellung fungiert als Werkstatt und hier werden auch haus- und hoftechnische Gerätschaften zur Pflege des Außenbereiches, einschließlich des Schaugartens und künftigen Naturerlebnispfades, untergebracht. 32 Objekte, die auf Grund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in die vorhandenen Regale einzusortieren sind, sind zur Auslagerung vorgesehen (Flächenbedarf ca. 30 qm).
In Basdorf befinden sich in zwei Hallen 62 Objekte, davon 6 Großobjekte (insg. ca. 120 qm). Die Unterbringung dort ist provisorisch. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Da künftig eine weitere Nutzung ausgeschlossen ist, gilt es dringend eine neue, gesicherte Depot-Verwahrung zu finden.
Die Teil-Nutzung des Stolzenhagener Grundstückes mit seiner funktionstüchtigen Mehrzweckhalle, deren Obergeschoss eine entsprechend aufgerüstete Traglast aushält, und mit den Großgaragen und Nebengelassen, wäre für eine systematische Depotordnung von großem Vorteil. Das Stolzenhagener Objekt erfüllt alle wichtigen Kriterien eines Depots für museale Sammlungsgüter des Barnim Panorama. Es ist gemeindeeigen, sicher, von der Größe ausreichend, auf Zukunft ausgerichtet und örtlich günstig gelegen.
Beabsichtigt ist die Teilung des Grundstückes. Die Mehrzweckhalle sowie die Nebengebäude würden als Depot vom Barnim Panorama genutzt werden. Das Wohngebäude könnte separat zur Wohnnutzung im Erbbaurecht vergeben werden.
Bei einer Depotnutzung entfallen Kosten, die für die Anmietung von Unterbringungsmöglichkeiten erforderlich wären, folgende Aufwendungen wären erforderlich:
- Haushaltsbelastung durch den Abschreibungsbetrag für die Mehrzweckhalle von jährlich 1.350 € (Die Nebengebäude sind auf Grund ihres Alters bereits abgeschrieben.) - Instandhaltungskosten von ca. 500 – 1.000 €/Jahr - Verbrauchskosten für Strom ca. 500 €/Jahr
Die Vergabe im Erbbaurecht der verbleibenden, mit dem Wohngebäude bebauten Fläche setzt zwingend eine Flurstücksteilung voraus, hierfür wären Teilungskosten von ca. 3.300 € aufzuwenden. Nachfolgend könnte ein Erbbauzins von ca. 1.100 €/Jahr erzielt werden, für die Übernahme des Wohnhauses wäre ein Entschädigungsbetrag von ca. 47.000 € zu zahlen. Die Wohnnutzung wird durch die Depotnutzung in der Nachbarschaft nicht wesentlich beeinträchtigt, da die Nutzungsintensität äußerst gering ist. Es wird mit maximal 5-10 An- und Abfahrten je Woche gerechnet.
Gesetzliche Grundlagen
§ 28 Abs. 2 Zi. 17 BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz erteilt ihre Zustimmung zur Nutzung der Teilfläche B gemäß Anlage als Depot. Die Teilfläche A soll zur Wohnnutzung im Erbbaurecht vergeben werden.
Anlagen:
OT Stolzenhagen, Dorfstraße 15, Flur 2, Flurstücke 178 und 857
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