Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im II. und III. Quartal 2014 ist der Ausbau der Straßen „An der Gierwiese / Friedrich-Engels-Straße“ vorgesehen. Es ist geplant, die Straße „An der Gierwiese“ im Bereich zwischen Thälmann- und August-Bebel-Straße auf einer Länge von ca. 400 m und die „Friedrich-Engels-Straße“ im Bereich zwischen August-Bebel-Straße und An der Gierwiese auf einer Länge von ca. 200 m grundhaft auszubauen. Die Straßen grenzen unmittelbar aneinander und befinden sich im nordwestlich gelegenen Gebiet von Wandlitz.
Die Fahrbahnoberflächen beider Straßen sind unbefestigt und weisen zum Teil er-hebliche Unebenheiten auf. Die vorhandenen Straßenflurstücksbreiten betragen jeweils durchgängig ca. 12 m. Derzeit erfolgt eine unkontrollierte Nutzung der gesam-ten Straßenflurstücke, wodurch eine zielgerichtete Verkehrsführung nicht möglich ist und die Oberflächen noch mehr „zerfahren“. werden. Erschwerend kommt hinzu, dass durch fehlende Entwässerungseinrichtungen das Niederschlagswasser nicht abgeleitet werden kann und sich in Vertiefungen im Fahrbahn- und Seiten-bereich sammelt.
Die Siedlungsstraßen „An der Gierwiese und Friedrich-Engels-Straße“ dienen haupt-sächlich der Erschließung der Anliegergrundstücke zu Wohnzwecken und sind ent-sprechend der straßenbaurechtlichen Vorgaben in einer Fahrbahnbreite von mindes-tens 4,80 m auszubauen. In der Einwohnerversammlung vom 06.08.2013 wurde den Anliegern das Bauvor-haben vorgestellt und über die vorgesehene Beitragserhebung informiert (Anlage 1 – Protokoll). Im Rahmen dieser Einwohnerversammlung erfolgte nach Erläuterung eine Abstim-mung über die zukünftigen Fahrbahnbreiten zwischen dem technisch erforderlichen Querschnitt von 4,80 m und einem möglichen Querschnitt von 5,10 m (im Hinblick auf eine höhere Leichtigkeit der Verkehrsführung). Die Entscheidung fiel mehrheitlich für einen vorzusehenden Fahrbahnquerschnitt von 4,80 m aus, der damit auch zur Umsetzung gebracht wird.
Die Fahrbahnen werden in Asphaltbauweise errichtet. Die Herstellung der Grund-stückszufahrten erfolgt in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster zur optischen Ab-grenzung von Fahrbahn und Seitenbereich. Das Niederschlagswasser wird über beidseitig der Fahrbahn anzulegende Entwässerungsmulden zur Versickerung gebracht. Die vorhandene neuwertige Straßenbeleuchtung vom Typ „Bügelleuchte Wandlitz“ bleibt erhalten. Die Siedlungsstraßen sind verkehrsrechtlich als Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Diese Beschilderung wird auch nach dem Straßenausbau beibehalten.
Für das Bauvorhaben sind Anliegerbeiträge gemäß Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch (BauGB) zur erheben. Die voraus-sichtlich zu erhebende Beitragshöhe nach der Kostenschätzung der Vorplanung beträgt ca. 3,30 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche. Die Gemeinde Wandlitz erhebt außerdem für die Herstellung der Grundstücks-zufahrten einen Kostenersatz gemäß Grundstückszufahrtensatzung (GSZ) nach den tatsächlichen Aufwendungen der jeweiligen Grundstückszufahrt. Dieser beläuft sich auf ca. 90 € / m² fertiggestellte Grundstückszufahrtenfläche.
Mit der Realisierung der Straßenausbaumaßnahme werden sich die Verkehrs-sicherheit und die Wohnqualität im vorhandenen Umfeld in bedeutendem Maß verbessern.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStr) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Satzung über der Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wandlitz Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz (Grundstückszufahrtensatzung – GSZ)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Straßen „An der Gierwiese / Friedrich-Engels-Straße“ zwischen Thälmann- und August-Bebel-Straße entsprechend der vorliegenden Entwurfsplanung nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
2. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungs- planung. Diese liegt auf der Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh- menden Bauumfang. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berech- nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Die Lagepläne sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „An der Gierwiese / Friedrich-Engels-Straße“ einzusehen.
Anlagen:
Anlage 1 – Protokoll Einwohnerversammlung (öffentlich) Teilnehmerverzeichnis (nicht öffentlich) Anlage 2 - Straßenbau „An der Gierwiese“ / Lageplan 1 Anlage 3 - Straßenbau „An der Gierwiese“ / Lageplan 2 Anlage 4 - Straßenbau „Friedrich-Engels-Straße“ / Lageplan 3 Anlage 5 - Straßenbau „Friedrich-Engels-Straße“ / Lageplan 4
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