Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0599  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule"
in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Basdorf
- Teilung des Geltungsbereiches -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
15.01.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.01.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
03.02.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
13.02.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
131121 Landespolizeischule - Teilung Geltungsbereiche

Begründung / Erläuterung

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und zur Sicherung der Erschließung des Planvorhabens hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am

25. März 2010 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan beschlossen. Am

13. September 2012 wurde durch Beschlussfassung der Geltungsbereich geändert.

 

Im Herbst 2012 wurde für diesen Bebauungsplan (Ehemalige Landespolizeischule) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1. BauGB durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1. BauGB fand im Herbst 2013 statt.

 

Mit Beschlussfassung vom 18. April 2013 wurde der Selbstbindungsbeschluss für den zukünftigen Standort eines Lebensmitteleinzelhandels (Vollsortimenter) sowie eine ergänzende Wohnbebauung für den Standort Nelkenstraße/ Ecke B 109 gefasst. Da die Planung für das gesamte Plangebiet des Bebauungsplans „Ehemalige Landespolizeischule“ voraussichtlich nicht kurzfristig abzuschließen sein wird, soll für die Realisierung dieses Vorhabens ein eigenes Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Dieser Bereich umfasst ca. 2,5 h und soll jetzt als „Ehemalige Landespolizeischule-Teilbereich 1“ (siehe Anlage) weitergeführt werden. Die verbleibende Fläche des Geltungsbereiches wird unter der Bezeichnung als „Ehemalige Landespolizeischule-Teilbereich 2 fortgeführt.

 

Die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule“ bereits durchgeführten Verfahrensschritte beinhalteten die Plangebiete und die Planungsabsichten für die beiden Teilbereiche. Eine erneute Durchführung dieser Verfahrensschritte ist daher nicht erforderlich.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKverf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den in der Anlage gekennzeichnete Geltungs-bereich in die Teilbereiche 1 und Teilbereiche 2 aufzuteilen, so dass zwei separate Satzungsgebiete entstehen.

 


Anlagen:

 

Geltungsbereiche 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 131121 Landespolizeischule - Teilung Geltungsbereiche (111 KB)