Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und zur Sicherung der Erschließung des Planvorhabens hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 25. März 2010 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan beschlossen. Am 13. September 2012 wurde durch Beschlussfassung der Geltungsbereich geändert.
Im Herbst 2012 wurde für diesen Bebauungsplan (Ehemalige Landespolizeischule) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1. BauGB durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1. BauGB fand im Herbst 2013 statt.
Mit Beschlussfassung vom 18. April 2013 wurde der Selbstbindungsbeschluss für den zukünftigen Standort eines Lebensmitteleinzelhandels (Vollsortimenter) sowie eine ergänzende Wohnbebauung für den Standort Nelkenstraße/ Ecke B 109 gefasst. Da die Planung für das gesamte Plangebiet des Bebauungsplans „Ehemalige Landespolizeischule“ voraussichtlich nicht kurzfristig abzuschließen sein wird, soll für die Realisierung dieses Vorhabens ein eigenes Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Dieser Bereich umfasst ca. 2,5 h und soll jetzt als „Ehemalige Landespolizeischule-Teilbereich 1“ (siehe Anlage) weitergeführt werden. Die verbleibende Fläche des Geltungsbereiches wird unter der Bezeichnung als „Ehemalige Landespolizeischule-Teilbereich 2“ fortgeführt.
Die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule“ bereits durchgeführten Verfahrensschritte beinhalteten die Plangebiete und die Planungsabsichten für die beiden Teilbereiche. Eine erneute Durchführung dieser Verfahrensschritte ist daher nicht erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKverf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den in der Anlage gekennzeichnete Geltungs-bereich in die Teilbereiche 1 und Teilbereiche 2 aufzuteilen, so dass zwei separate Satzungsgebiete entstehen.
Anlagen:
Geltungsbereiche
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