Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 620. Ziel dieses Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhaltung, Weiterentwicklung und Steigerung der Attraktivität des bestehenden Wildparks Schorfheide. Der Wildpark soll in seinem baulichen und sonstigen Bestand gesichert werden, darüber hinaus sollen ein verbindlicher Rahmen für die zukünftige Entwicklung des Parks geschaffen und Fehlentwicklungen vermieden werden. Damit verbunden ist auch eine flächenmäßige Erweiterung des Parks.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt - und Finanzausschuss nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schorfheide Ortsteil Groß Schönebeck zur Kenntnis.
Anlagen:
Auszug Planungsunterlagen (4 Seiten)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |