Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0557  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen für die Durchführung des Winterdienstes im Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
02.09.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.09.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Der Winter in den ersten drei Monaten des Jahres 2013 war ungewöhnlich hart und lang. In der Zeit vom 01.01. bis zum 23.03.2013 kam es an 43 Tagen zu Winterdiensteinsätzen, oft mit mehreren Einsätzen am Tag.

 

r die Berechnung der Haushaltsansätze und für die Gebührenkalkulation ging man von 40 Einsätzen in der gesamten Winterdienstsaison (November bis März) aus. Diese Annahme basierte auf dem Durchschnitt der vergangenen Jahre.

 

Daher wurden die Haushaltsansätze in den relevanten Produktkonten deutlich überschritten:

 

Produktkonto

Bezeichnung

Erläuterung

Ansatz in €

Verbrauch bis 13.08.13 in €

Defizit in

54500.528101

Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten und Verbrauchsmitteln

Beschaffung Streugut

6.500,00

13.058,10

6.558,10

54500.529104

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen externer Winterdienst

WD auf Fahrbahnen durch externe Dienstleister (insbesondere B109)

50.000,00

93.325,97

43.325,97

54500.529108

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen externer Winterdienst Gehwege

WD auf Gehwegen durch externe Dienstleister

96.100,00

107.648,26

11.548,26

Summe

152.600,00

214.032,33

61.432,33

 

Da auch noch Mittel für etwaige Winterdiensteinsätze im November und Dezember 2013 benötigt werden, sind insgesamt 75.000 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Das Kriterium der Unabweisbarkeit und Unvorhersehbarkeit ist erfüllt.

 

Die Deckung kann aus Mehrerträgen aus Dividendenzahlungen der edis-Aktien und KEG-Anteilen erfolgen (Produktkonto 53100.465100).

 

Derzeit werden die Satzung für die Straßenreinigung und Winterdienst und die dazugehörige Gebührensatzung überarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass die oben beschriebene Kostensituation Einfluss auf die Winterdienstgebühr haben wird. Allerdings ist die Verwaltung bemüht, das Defizit unter Anwendung der Regelungen des Kommunalabgabengesetzes auf mehrere Kalkulationsperioden zu verteilen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Wandlitz für das Jahr 2013


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen (Mehraufwand Winterdienst, Produktkonto 54500.529104, 54500.529108 und 54500.528101)

75.000 €

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

 

Siehe Tabelle in der Sachdarstellung

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz genehmigt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 75.000 €r die Durchführung des Winterdienstes im Jahr 2013.

Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 53100.465100.