Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Winter in den ersten drei Monaten des Jahres 2013 war ungewöhnlich hart und lang. In der Zeit vom 01.01. bis zum 23.03.2013 kam es an 43 Tagen zu Winterdiensteinsätzen, oft mit mehreren Einsätzen am Tag.
Für die Berechnung der Haushaltsansätze und für die Gebührenkalkulation ging man von 40 Einsätzen in der gesamten Winterdienstsaison (November bis März) aus. Diese Annahme basierte auf dem Durchschnitt der vergangenen Jahre.
Daher wurden die Haushaltsansätze in den relevanten Produktkonten deutlich überschritten:
Da auch noch Mittel für etwaige Winterdiensteinsätze im November und Dezember 2013 benötigt werden, sind insgesamt 75.000 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Das Kriterium der Unabweisbarkeit und Unvorhersehbarkeit ist erfüllt.
Die Deckung kann aus Mehrerträgen aus Dividendenzahlungen der edis-Aktien und KEG-Anteilen erfolgen (Produktkonto 53100.465100).
Derzeit werden die Satzung für die Straßenreinigung und Winterdienst und die dazugehörige Gebührensatzung überarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass die oben beschriebene Kostensituation Einfluss auf die Winterdienstgebühr haben wird. Allerdings ist die Verwaltung bemüht, das Defizit unter Anwendung der Regelungen des Kommunalabgabengesetzes auf mehrere Kalkulationsperioden zu verteilen.
Gesetzliche Grundlagen
Haushaltssatzung der Gemeinde Wandlitz für das Jahr 2013 Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Siehe Tabelle in der Sachdarstellung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz genehmigt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 75.000 € für die Durchführung des Winterdienstes im Jahr 2013. Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 53100.465100. |
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